19.09.2015, 17:49
@ Pollux,
nett geschrieben deine Replik, allerdings vergaß ich mit der Moral nicht das Recht, sie scheinen mir allerdings des Öfteren zwei recht unterschiedliche Ausprägungen des selben Gedankens. Ein juristischer Freispuch ist bei weitem kein moralischer Freispruch, das Recht versucht sich in präzisen Formulierungen und wird doch von Juristen oft zur Reductio ad adsurdum, in der Wahrnehmung des Nichtjuristen. Das es mehr als “das eine Recht“ gibt fällt uns schwer zu akzeptieren, trotzdem erleben wir es praktisch immer wieder (Gatlin…). Freigesprochen heißt aber nicht “moralisch akzeptabel“ und so kennen die meisten auch die Freisprüche zweiter Klasse. Obwohl die Moral begrifflich viel weniger präzise erfasst wird, sind unsere moralischen Klassifizierungen meist viel eindeutiger als die juristischen…
Zum Thema Entscheidungsfindung und freier Wille hat sich auch Eddy Nahmias (Neuroforscher und Philosoph) seine (hoffentlich freien ) Gedanken gemacht. Kurzer Artikel mit Zusammenfassung statt des etwas sperrigen Originals (wegen der vielen neurowissenschaftlichen Fachbegriffe) gibt es hier > http://www.spektrum.de/news/wie-frei-ist...ontent=edi
Einer der Thesen lautet z.B. :
Die meisten sozialen Institutionen beruhen auf moralischen und rechtlichen Regeln, die voraussetzen, dass Menschen einen freien Willen besitzen.
Eine weitere:
In den letzten Jahrzehnten haben raffinierte Experimente ergeben, dass das Gehirn bereits Aktivität zeigt, bevor uns bewusst wird, dass wir eine Entscheidung gefällt haben. Das scheint die Willensfreiheit in Frage zu stellen.
Und noch:
Vermutlich ist unser Wille weniger frei, als wir meinen. Aber das bedeutet nicht, er existiere überhaupt nicht. Wie sozialpsychologische Versuche demonstrieren, haben bewusste Überlegungen und Intentionen einen deutlichen Einfluss auf unsere Handlungen.
@MZPTLK:
Das sehen wohl selbst die meisten Juristen ähnlich
nett geschrieben deine Replik, allerdings vergaß ich mit der Moral nicht das Recht, sie scheinen mir allerdings des Öfteren zwei recht unterschiedliche Ausprägungen des selben Gedankens. Ein juristischer Freispuch ist bei weitem kein moralischer Freispruch, das Recht versucht sich in präzisen Formulierungen und wird doch von Juristen oft zur Reductio ad adsurdum, in der Wahrnehmung des Nichtjuristen. Das es mehr als “das eine Recht“ gibt fällt uns schwer zu akzeptieren, trotzdem erleben wir es praktisch immer wieder (Gatlin…). Freigesprochen heißt aber nicht “moralisch akzeptabel“ und so kennen die meisten auch die Freisprüche zweiter Klasse. Obwohl die Moral begrifflich viel weniger präzise erfasst wird, sind unsere moralischen Klassifizierungen meist viel eindeutiger als die juristischen…
Zum Thema Entscheidungsfindung und freier Wille hat sich auch Eddy Nahmias (Neuroforscher und Philosoph) seine (hoffentlich freien ) Gedanken gemacht. Kurzer Artikel mit Zusammenfassung statt des etwas sperrigen Originals (wegen der vielen neurowissenschaftlichen Fachbegriffe) gibt es hier > http://www.spektrum.de/news/wie-frei-ist...ontent=edi
Einer der Thesen lautet z.B. :
Die meisten sozialen Institutionen beruhen auf moralischen und rechtlichen Regeln, die voraussetzen, dass Menschen einen freien Willen besitzen.
Eine weitere:
In den letzten Jahrzehnten haben raffinierte Experimente ergeben, dass das Gehirn bereits Aktivität zeigt, bevor uns bewusst wird, dass wir eine Entscheidung gefällt haben. Das scheint die Willensfreiheit in Frage zu stellen.
Und noch:
Vermutlich ist unser Wille weniger frei, als wir meinen. Aber das bedeutet nicht, er existiere überhaupt nicht. Wie sozialpsychologische Versuche demonstrieren, haben bewusste Überlegungen und Intentionen einen deutlichen Einfluss auf unsere Handlungen.
@MZPTLK:
Das sehen wohl selbst die meisten Juristen ähnlich