wobei es da ja bei diesen "Beschlagnahmungen" Entschädigungen gäbe und diese auch nur zeitweise wären. im Endeffekt wäre es also eine zwangsvermietung und keine Enteignung.
der Staat darf bei entsprechender notlage durchaus Privateigentum beschlagnamen, aber natürlich immer mit entsprechender Entschädigung. ein gutes Beispiel dazu sind die zwangsumsiedlungen im braunkohletagebau.
da werden die bürger wegen des übergeordneten Interesses dort Energieträger abzubauen umgesiedelt. sie bekommen dort ein neues haus bezahlt, aber umziehen müssen sie.
der Staat darf bei entsprechender notlage durchaus Privateigentum beschlagnamen, aber natürlich immer mit entsprechender Entschädigung. ein gutes Beispiel dazu sind die zwangsumsiedlungen im braunkohletagebau.
da werden die bürger wegen des übergeordneten Interesses dort Energieträger abzubauen umgesiedelt. sie bekommen dort ein neues haus bezahlt, aber umziehen müssen sie.