31.08.2015, 12:39
(31.08.2015, 12:27)Sebastian schrieb: Tummeln sich hier eigentlich Volljuristen, die mal einen kurzen Überblick über die Rechtssicherheit von Sperren geben könnten?
Eine Schwierigkeit bei Doping-Sperren ist ja ein "Berufsverbot". Wenn ich nun aber konsequent die WM (natürlich auch Kontinentalmeisterschaften und erst recht OS) als EINLADUNGSturnier deklariere, das dem Veranstalter im Rahmen einer Charta untersagt, Dopingsünder einzuladen, müsste es doch gehen und auch Rechtssicherheit bestehen? Immerhin würde niemand zur Ausübung seines Berufes "gezwungen" sein, an diesen "Einladungsveranstaltungen" teilzunehmen. Es dürfte dann natürlich auch keine offiziellen Preisgelder bei solchen Veranstaltungen geben, aber das lässt sich natürlich elegant anders lösen.
Solche Umgehungsversuche funktionieren nicht. Da müsste man schon die Verfassung(en) ändern, denn ein lebenslanges (de-facto) Berufsverbot für ein ein-/zweimaliges Vergehen, wie es dir vorschwebt, wird immer unverhältnismäßig sein. Auch mit Verträgen/Verpflichtungen klappt da wohl nichts oder sehr wenig, das ist alles sittenwidrig, weil IAAF & Co. da einfach Monopolist sind.