Dann ließ noch mal genau meinen Post. In dem von dir beschrieben Fall der Weitsprungmarke ist ein nachträgliches korrigieren auch vollkommen in Ordnung, da es sich um ein objektive Marke handelt, was beim Hochsprung bzgl. der wackelnden Latte nicht der Fall ist. Zudem wird im Weitsprung die Fahne auch erst gezeigt, wenn der Springer die Anlage verlässt und somit signalisiert, dass der Versuch nicht nur vollendet, sondern auch beendet ist. Ob es sich absurd anhört mit dem Beruhigen der Latte im Hochsprung, ist vollkommen egal. Der Vergleich zum Stabhochsprung, bei dem dies üblich war und erlaubt und erst seit einigen Jahren ausdrücklich verboten, ist nun mal da. Folglich ist es daher auch erlaubt die Latte beim Hochsprung nachträglich zu berühren. Das dieses vom Grundverständnis komisch anmutet mag wohl sein. Aber die Widersprüchlichkeit innerhalb des Regelwerkes stützt diese Ansicht halt. Allein die Tatsache, dass es beim Stabhochsprung auf Grund der Höhe der Latte nach der Landung auf der Matte nicht möglich war diese zu beruhigen, ändert daran ja nichts.
Angenommen man käme zu dem Schluss, dass ein aktives Beruhigen der Latte beim Hochsprung, während der Lattenüberquerung, im Gegensatz zum Stabhochsprung erlaubt ist, da es ja im Gegensatz zum Stabhochsprung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Was ja unzweifelhaft so sein muss!
Wie würdet ihr denn dann als Kampfrichter oder Obmann entscheiden, wenn bei einer sehr niedrigen Höhe, sagen wir mal ca. 1m, der Athlet die Latte festhält mit einem Fuß auf die Matte steigt und dann das andere Bein nachzieht. Vielleicht sogar nicht mal mit dem vorgeführten Bein die Matte berührt als er das Sprungbein löst. Also auch ein komplette Flugphase vorhanden ist?
Oder wie hättet ihr vor der Regeländerung beim Stabhochsprung entschieden, wenn bei einer sehr niedrigen Höhe, beispielsweise 2m, der Springer so wie es üblich war, die Latte bewusst stabilisiert hätte, aber schon mit den Füßen die Matte berührt?
Angenommen man käme zu dem Schluss, dass ein aktives Beruhigen der Latte beim Hochsprung, während der Lattenüberquerung, im Gegensatz zum Stabhochsprung erlaubt ist, da es ja im Gegensatz zum Stabhochsprung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Was ja unzweifelhaft so sein muss!
Wie würdet ihr denn dann als Kampfrichter oder Obmann entscheiden, wenn bei einer sehr niedrigen Höhe, sagen wir mal ca. 1m, der Athlet die Latte festhält mit einem Fuß auf die Matte steigt und dann das andere Bein nachzieht. Vielleicht sogar nicht mal mit dem vorgeführten Bein die Matte berührt als er das Sprungbein löst. Also auch ein komplette Flugphase vorhanden ist?
Oder wie hättet ihr vor der Regeländerung beim Stabhochsprung entschieden, wenn bei einer sehr niedrigen Höhe, beispielsweise 2m, der Springer so wie es üblich war, die Latte bewusst stabilisiert hätte, aber schon mit den Füßen die Matte berührt?