24.08.2015, 09:29
(23.08.2015, 19:46)kari.hgw schrieb: Im Hochsprung ist es nicht verboten, im Stabhoch aber schon. Wenn aber jemand auf die Idee kommen würde die Latte beim Hochsprung zu stabilisieren, dann würde ich wegen Unsportlichkeit auf ungültig entscheiden.Nur hast du für deine Entscheidung keine rechtliche Grundlage. Weshalb diese dann auch angefochten werden kann. Deshalb bin ich auch der Ansicht, dass das Zeigen der weißen Flagge eine nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachenentscheidung ist, die im Nachhinein nicht mehr zurückgenommen werden kann, wenn nicht ganz eindeutig gegen die Regeln verstoßen wurde. Sei es von Seiten des Sportlers oder Schiedsrichters.
Diese Problematik sollte man jedoch nicht mit einem möglichen Videobeweis verwechseln, bei dem allein Wahrnehmungsfehler korrigiert werden. Bei dem Fallen einer Latte geht es ja nicht um einen Wahrnehmungsfehler, sondern um das subjektive Empfinden des Schiedsrichters, ob diese wackelt oder fällt, weil der Springer sie berührt hat oder ob es doch am Wind liegt. Beziehungsweise wann der Sprung beendet ist, auch wenn die Latte noch wackelt. Das Heben der weißen oder roten Flagge zeigt somit nicht nur an, ob ein Sprung gültig oder ungültig ist, sondern auch wann er beendet ist. Gerade die Parallele zum Stabhochsprung, bei dem es mittlerweile explizit verboten ist die Latte bewusst zu stabilisieren oder zu beruhigen zeigt, dass dies im Hochsprung nicht verboten ist (mag dies auch daran liegen, dass bisher niemand diese Möglichkeit in Betracht gezogen hat). Jedenfalls wird dem Springer durch das Zeigen der weißen Fahne mit anschließender Korrektur die Möglichkeit genommen den Sprung gültig zu machen.