02.08.2015, 20:55
(01.08.2015, 21:34)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Was ist denn nun richtig???
IWR 166.4(b): Losen der Läufe
Anschließend sind drei Auslosungen durchzuführen:
(i) eine für die am höchsten eingeordneten Läufer/Staffeln, um ihnen die Bahnen 3, 4, 5 und 6 zuzulosen.
(ii) eine für die an fünfter und sechster Stelle eingeordneten Läufer/Staffeln, um ihnen die Bahnen 7 und 8 zuzulosen.
(iii) eine für die zwei am niedrigsten eingeordneten Läufer/Staffeln, um ihnen die Bahnen 1 und 2 zuzulosen.
Nationale Bestimmungen
Stehen nur 6 Bahnen zur Verfügung, werden den drei am höchsten eingeordneten Läufern/Staffeln die Einzelbahnen 3, 4 und 5 zugelost und den drei am niedrigsten eingeordneten Läufern/Staffeln die Einzelbahnen 1, 2 und 6