28.05.2015, 15:25
Es gibt wie so häufig kein richtig und kein falsch. Ich würde mich t.win.ning snail vollumfänglich anschließen.
Die Regel dazu:
125.7
Treten während einer Veranstaltung Umstände ein, die nach Meinung des
zuständigen Schiedsrichters gerechterweise verlangen, dass ein Wettbewerb
oder irgendein Teil davon wiederholt werden sollte, hat er das
Recht, ihn oder einen Teil davon für ungültig zu erklären und ihn wiederholen
zu lassen, entweder am selben Tag oder zu einem späteren
Zeitpunkt
Die Regel dazu:
125.7
Treten während einer Veranstaltung Umstände ein, die nach Meinung des
zuständigen Schiedsrichters gerechterweise verlangen, dass ein Wettbewerb
oder irgendein Teil davon wiederholt werden sollte, hat er das
Recht, ihn oder einen Teil davon für ungültig zu erklären und ihn wiederholen
zu lassen, entweder am selben Tag oder zu einem späteren
Zeitpunkt