(19.05.2015, 22:24)Atanvarno schrieb: Das deutsche Bundesverfassungsgericht befand 1994, dass in der wissenschaftlichen Literatur die These von der Einstiegsdroge „überwiegend abgelehnt“ werde. Ebenso kam die Kleiber-Studie 1998 zu dem Schluss, dass „die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, […] nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar sei.Woher soll man wissen, ob die Drogen Cannabis oder Haschisch als Einstiegsdrogen alleinverantwortlich für härtere Drogen sind oder nicht?
Das alte BVG-Urteil und die fast so alte Kleiber-Studie negieren nicht das Gefahrenpotential, sondern relativieren nur die Kausalität.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(2004)
erzählt was anderes als das BVG und Kleiber.
The same procedure as always.
Melde mich endgültig ab.