(08.05.2014, 15:36)Diskusmann schrieb: Wenn man nicht ständig das Regelwerk durchblättert... Du hast recht, zwischen Niederlegen und Fallenlassen sehe ich trotzdem einen Unterschied. Genau geregelt ist es aber offenbar nicht und daher interpretierbar.Richtig, es ist nicht eindeutig geregelt ! Deshalb mein Vorschlag zur Ergänzung der IWR 187.15 :
Das Gerät darf nicht während eines Versuchs auf unzulässige Weise fallen gelassen werden. Das gilt als Fehlversuch.