08.05.2014, 15:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.05.2014, 15:37 von Diskusmann.)
(08.05.2014, 14:18)Javeling schrieb: Siehe mal IWR 187.15 : Wurde im Verlauf des Versuchs nicht gegen eine entsprechende Regel der Stoß-/ und Wurfwettbewerbe verstoßen, darf der Wettkämpfer einen begonnenen Versuch unterbrechen, das Gerät innerhalb oder außerhalb des Stoß-/Wurfkreises niederlegen oder die Anlaufbahn verlassen.
Verlässt der Wettkämpfer den Stoß-/Wurfkreis oder die Anlaufbahn , hat dies, wie in Nr. 17 geregelt, zu geschehen, bevor er wieder in den Stoß-/Wurfkreis oder auf die Anlaufbahn zurückkehrt und den Versuch von neuem beginnt.
Danach darf man also das Gerät auch außerhalb niederlegen, also nicht 'werfen', was dann ja als Wurf angesehen werden könnte.
Wenn man nicht ständig das Regelwerk durchblättert... Du hast recht, zwischen Niederlegen und Fallenlassen sehe ich trotzdem einen Unterschied. Genau geregelt ist es aber offenbar nicht und daher interpretierbar.
Wo kämen wir denn da hin? Wenn jeder sagen würde, wo kämen wir denn da hin und niemand ginge, um zu sehen wohin man käme wenn man ginge...
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