(07.05.2014, 09:11)Diskusmann schrieb: Kari.hgws erster Fall dagegen ist wirklich knifflig und so wohl nirgends an sich geregelt. Da bedarf es wahrscheinlich der Interpretation.
Der Athlet darf das Gerät im Ring ablegen (und sogar den Ring verlassen, um dann erneut den Ring zu betreten und dann den Versuch auszuführen). Er darf aber vorher den Versuch noch nicht begonnen haben, also die Ausgangsstellung nicht eingenommen und mit der Bewegung begonnen haben! Im Fallbeispiel hat der Athlet den Versuch begonnen; dass er ihn nicht wie gewollt zu Ende führen konnte, spielt keine Rolle. Verliert er unterwegs den Diskus und schlägt dieser nicht im Sektor auf, sollte der Versuch - und als solcher muss er gewertet werden, denn der Diskus hat die Hand verlassen - ungültig sein. In der alltäglichen Wettkampfpraxis wird mit solch einem Fall allerdings i.d.R. anders verfahren und der Athlet darf seinen Versuch wieder aufnehmen.
Ich interpretiere den Fall auch so (auch innerhalb der Zeitregel). Nur, wie man das Gerät ablegt, ist eigentlich egal (hier gibt's ja keinen 'Schönheitspreis'), es darf nur nicht den Wurfkreis/die Begrenzungslinien verlassen.