08.05.2014, 12:13
(07.05.2014, 15:46)ako schrieb: Und so unsinnig ist die Regel nicht. Es wird verhindert, dass Versuche gültig wären, wenn der Athlet unkontrolliert nach hinten aus dem Ring fällt.In diesem Fall bin ich auch für die (konsequente) Beachtung der Regel.
Aber ich schrieb, dass der Werfer den Kreis ordnungsgemäß nach hinten verließ; nicht springend, stolpernd, ...
Eine eindeutigere Regelbeschreibung wäre hier nötig, die solche (seltenen) Fälle klärt. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass diese Regel eigentlich in der vorliegenden Formulierung überflüssig ist. Wobei eben nur das "Herausspringen und -stolpern" geahndet werden sollte - und das ist Auffassungssache des Kampfrichters. Aber zwischen "ruhigen" Verlassen des Kreises und "Herausstolpern" wird er doch unterscheiden können.
H. Klimmer / sen.