13.08.2026, 14:15
(13.08.2026, 13:46)runner5000 schrieb:(13.08.2026, 13:42)S_J schrieb:(13.08.2026, 13:37)runner5000 schrieb:(13.08.2026, 13:33)Jonny schrieb: Werro und Galvydyte wurden noch ins Finale gesetzt. Smilla Kolbe hat sich sehr teuer verkauft, leider knapp gegenüber der Französin das Finale verpasst.
Werros qR ist für mich nicht nachvollziehbar.
In der Zeitlupe aus der Außenperspektive war doch der Kontakt der linken Hand der Französin mit ihrem rechten Fuß sichtbar, durch den sie wohl das Gleichgewicht verloren hat.
Anscheinend hat das als Grund ausgereicht?
Aber das ist doch keine aktive Behinderung, sondern normales Renngeschehen. Es kann doch nicht für jede Berührung jemand weitergesetzt werden.
Eine "aktive Behinderung" gibt es ja nicht.
Das Rempeln ist definiert als "physical contact on one or more occassions with another athlete [...] that results in an unfair advantage or causes injury or harm to them [...]". Das ist durch den Sturz ja erfüllt.
Dann gibt es nur die Frage in 17.1.1 ob die Behinderung unbeabsichtigt ("unintentional") war, was ich hier schon sagen würde.
Unglücklich finde ich an der Regel tatsächlich, dass es in 17.1.2 ja nicht von Absicht, sondern von Verantwortlichkeit ("is found to be responsible") die Rede ist, was sich ja nicht ausschließt.
Daher sehe ich hier an der Regel durchaus etwas Nachbesserungsbedarf, oder zumindest die Notwendigkeit für einen klärenden Kommentar: De facto obliegt es ja nun einzig der Einschätzung des SR, nicht nur ob er jemandem einen Wiederholungslauf gibt bzw. eine Runde weitersetzt, sondern auch, ob er jemanden dafür disqualifizieren möchte. Und während ein SR hier durchaus in seiner eigenen Entscheidung konsistent sein mag, so ist doch sicherlich gegeben, dass verschiedene SR sich hier unterschiedlich entscheiden würden.

