Beleidigung ist dann gegeben, wenn man eine unwahre Tatsache behauptet, um jemand öffentlich herabzuwürdigen.
Bei einer wahren Tatsache wäre der Tatbestand somit nicht erfüllt.
Es dürfte aber schwierig sein, den Beweis objektiv und intersubjektiv nachvollziehbar zu erbringen.
Bei einer wahren Tatsache wäre der Tatbestand somit nicht erfüllt.
Es dürfte aber schwierig sein, den Beweis objektiv und intersubjektiv nachvollziehbar zu erbringen.