31.03.2015, 17:53
Interessantes Thema, aber kurz mal zurück zur Ausgangslage.
Der Athlet möchte seinen Speer nicht zur Verfügung stellen, weil er befürchtet, dass ein anderer Wettkämpfer seinen Speer beschädigt.
Wer denkt, dass diese These zu weit hergeholt ist, den darf ich beruhigen. Mein Sohn wurde "Opfer" einer solchen Beschädigung bei der Jugend-DM in Wattenscheid 2014 als sein nagelneuer Nordic-Carbon-Speer von einem anderen ( unbekannten ) Athleten eingesetzt und beschädigt wurde.
Der Veranstalter hat vor Ort jegliche Haftung unter Hinweis auf die Haftungsbedingungen abgelehnt, also sind wir trotz entsprechender "unreiner" Quittung bzw. Vermerk von der Gerätekontrolle ( Speer beschädigt ! ) auf den Reparaturkosten in Höhe von fast 500 Euro sitzen geblieben. Da der Neupreis bei über 1000 Euro lag, hat sich die Reparatur gegenüber einer Neuanschafffung "gelohnt".
Es ist schon bedauerlich, denn der Speer wurde ja offiziell an der Gerätekontrolle nachweislich unbeschädigt abgegeben und nachweislich beschädigt zurückgegeben !
Ungeachtet der Rechtslage habe ich hierfür kein Verständnis, denn als Kampfrichter lernt und kommuniziert man, dass der Athlet einem anderem Athleten sein hochwertiges Wettkampfgerät auf Wunsch im Wettkampf zur Verfügung stellen muss, aber wenn das Gerät beschädigt wird, dann möchte man nichts damit zu tun haben !?!
Wie fühlt man sich mit diesem Risiko eigentlich als Sportler, Kampfrichter oder Trainer ?
Es ist für einen Athleten übrigens auch nicht zumutbar, dass er während des Wettkampfes sein Gerät immer im Blick hat, um den mutmaßlichen Beschädiger direkt haftbar zu halten. Wer dies von einem Athleten verlangt, hat wohl selbst nie Leistungssport betrieben.
Kann ein Kampfrichter eigentlich haftbar gemacht werden, wenn er dem Athleten erklärt, dass dieser sein Gerät anderen Wettkampfteilnehmern zur Verfügung stellen muss und dieses dann beschädigt wird ? Hat da jemand evtl. praktische Erfahrungen gemacht ?
Wie sollte man aber bei dieser Thematik idealerweise vorgehen ?
Sollte vielleicht jeder Athlet zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden ? Sollte vor dem Wettkampf der Schiedsrichter Wurf alle Athleten darauf hinweisen, dass sie für Beschädigungen fremder Geräte haften ? Wer solte die Unversehrheit der Geräte im Wettkampf kontrollieren etc. ?
Die Lösung, die aus meiner Sicht den größten Erfolg verspricht, könnte der Abschluss einer Veranstalterversicherung sein. Wenn es dann zu einem Schaden kommt, haftet der Veranstalter und es kommt nicht zu Frustrationen oder Rechtsstreitigkeiten.
Oder welche Ideen und Empfehlungen gibt es sonst noch ?
... und außerdem möchte ich noch an alle Verantwortlichen bitten bei Speerwurf-Wettkämpfen während der Abnahme der Wettkampfanlage zu prüfen, ob sich eine Bewässerungsanlage im Wurfsektor befindet. In der Regel "verliert" die Speerspitze bei Kontakt, also auf ausreichenden Schutz der Versenkregner bestehen. :danke:
Wattenscheid und Neubrandenburg verfügen über Versenkregner. Wie sieht es denn eigentlich in Jena aus ?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße vom Niederrhein
Der Athlet möchte seinen Speer nicht zur Verfügung stellen, weil er befürchtet, dass ein anderer Wettkämpfer seinen Speer beschädigt.
Wer denkt, dass diese These zu weit hergeholt ist, den darf ich beruhigen. Mein Sohn wurde "Opfer" einer solchen Beschädigung bei der Jugend-DM in Wattenscheid 2014 als sein nagelneuer Nordic-Carbon-Speer von einem anderen ( unbekannten ) Athleten eingesetzt und beschädigt wurde.
Der Veranstalter hat vor Ort jegliche Haftung unter Hinweis auf die Haftungsbedingungen abgelehnt, also sind wir trotz entsprechender "unreiner" Quittung bzw. Vermerk von der Gerätekontrolle ( Speer beschädigt ! ) auf den Reparaturkosten in Höhe von fast 500 Euro sitzen geblieben. Da der Neupreis bei über 1000 Euro lag, hat sich die Reparatur gegenüber einer Neuanschafffung "gelohnt".
Es ist schon bedauerlich, denn der Speer wurde ja offiziell an der Gerätekontrolle nachweislich unbeschädigt abgegeben und nachweislich beschädigt zurückgegeben !
Ungeachtet der Rechtslage habe ich hierfür kein Verständnis, denn als Kampfrichter lernt und kommuniziert man, dass der Athlet einem anderem Athleten sein hochwertiges Wettkampfgerät auf Wunsch im Wettkampf zur Verfügung stellen muss, aber wenn das Gerät beschädigt wird, dann möchte man nichts damit zu tun haben !?!
Wie fühlt man sich mit diesem Risiko eigentlich als Sportler, Kampfrichter oder Trainer ?
Es ist für einen Athleten übrigens auch nicht zumutbar, dass er während des Wettkampfes sein Gerät immer im Blick hat, um den mutmaßlichen Beschädiger direkt haftbar zu halten. Wer dies von einem Athleten verlangt, hat wohl selbst nie Leistungssport betrieben.
Kann ein Kampfrichter eigentlich haftbar gemacht werden, wenn er dem Athleten erklärt, dass dieser sein Gerät anderen Wettkampfteilnehmern zur Verfügung stellen muss und dieses dann beschädigt wird ? Hat da jemand evtl. praktische Erfahrungen gemacht ?
Wie sollte man aber bei dieser Thematik idealerweise vorgehen ?
Sollte vielleicht jeder Athlet zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden ? Sollte vor dem Wettkampf der Schiedsrichter Wurf alle Athleten darauf hinweisen, dass sie für Beschädigungen fremder Geräte haften ? Wer solte die Unversehrheit der Geräte im Wettkampf kontrollieren etc. ?
Die Lösung, die aus meiner Sicht den größten Erfolg verspricht, könnte der Abschluss einer Veranstalterversicherung sein. Wenn es dann zu einem Schaden kommt, haftet der Veranstalter und es kommt nicht zu Frustrationen oder Rechtsstreitigkeiten.
Oder welche Ideen und Empfehlungen gibt es sonst noch ?
... und außerdem möchte ich noch an alle Verantwortlichen bitten bei Speerwurf-Wettkämpfen während der Abnahme der Wettkampfanlage zu prüfen, ob sich eine Bewässerungsanlage im Wurfsektor befindet. In der Regel "verliert" die Speerspitze bei Kontakt, also auf ausreichenden Schutz der Versenkregner bestehen. :danke:
Wattenscheid und Neubrandenburg verfügen über Versenkregner. Wie sieht es denn eigentlich in Jena aus ?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße vom Niederrhein