08.03.2015, 17:53
Hier geht es wohl weniger um das Startrecht der Athleten, sondern eher um das Teilnahmerecht an den Veranstaltungen.
Die IWR kümmert sich bei Teilnahmerechtsfragen soweit ich weiß lediglich um internationale Meisterschaften, also den Start in einer Nationalmannschaft (v.a. IWR 5).
Für das Teilnahmerecht an deutschen Meisterschaften ist vielmehr §5.2 DLO relevant. Hier ist unter anderem geregelt:
Da sowohl Slowenien als auch Frankreich und Norwegen EU-Mitglieder sind, müssen die Athleten also lediglich seit länger als einem Jahr ein Startrecht für einen deutschen Verein vorweisen können. Bei Melanie Melfort/Skotnik und Katarina Mögenburg ist das definitiv erfüllt, bei den anderen genannten Athleten vermutlich auch.
Die IWR kümmert sich bei Teilnahmerechtsfragen soweit ich weiß lediglich um internationale Meisterschaften, also den Start in einer Nationalmannschaft (v.a. IWR 5).
Für das Teilnahmerecht an deutschen Meisterschaften ist vielmehr §5.2 DLO relevant. Hier ist unter anderem geregelt:
§5.2.2 DLO schrieb:EU-Bürger sind an Deutschen Meisterschaften teilnahmeberechtigt, wenn sie ein Startrecht für einen deutschen Verein/LG besitzen und dieses seit einem Jahr besteht.
Da sowohl Slowenien als auch Frankreich und Norwegen EU-Mitglieder sind, müssen die Athleten also lediglich seit länger als einem Jahr ein Startrecht für einen deutschen Verein vorweisen können. Bei Melanie Melfort/Skotnik und Katarina Mögenburg ist das definitiv erfüllt, bei den anderen genannten Athleten vermutlich auch.