31.03.2025, 00:00
TR 20.6 gibt dem Veranstalter bei Zeitendläufen viel Spielraum. Es wird allerdings vorgeschrieben, dass das in den Durchführungsbestimmungen geregelt wird.
Wie hast du es denn gesetzt und was war die Beschwerde?
Wie hast du es denn gesetzt und was war die Beschwerde?