17.02.2015, 00:24
Um nochmal auf das Ausgangsproblem zurückzukommen. Die Starts a.W. werden nicht nur durch die IWR geregelt, sondern durch die Ausschreibungsbestimmungen für Meisterschaften der einzelnen Landesverbände. Und die sind in diesem Punkt manchmal unterschiedlich. Beispielsweise wird in Hessen dem a.W. startenden Athleten erlaubt, sechs Versuche zu machen, wenn insgesamt acht Athleten oder weniger starten. In Niedersachsen ist z.B. nur vom Vorkampf die Rede bei Starts a.W.
Wenn die Bestimmungen in diesem Landesverband sechs Versuche zulassen, und davon gehe ich mal aus, dann ist alles richtig und regelkonform.
Wenn die Bestimmungen in diesem Landesverband sechs Versuche zulassen, und davon gehe ich mal aus, dann ist alles richtig und regelkonform.

