08.02.2015, 17:19
Das Bundesverfassungsgericht sprach:
Zitat:"Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent." Eine "Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können", so das Gericht, sei mit Artikel 5 des Grundgesetzes "nicht vereinbar".Ein Gesetz zur Klarnamenspflicht wäre in Deutschland also verfassungswidrig.
Valar aus is.