(04.02.2015, 08:56)kari.hgw schrieb: In Regel 142.1. N.B, heißt es:es steht aber in 142.1 auch: ... aufgenommen werden. In diesem Fall sind sie nur an der ersten Runde eines Laufwettbewerbes bzw. den ersten drei Versuchen eines technischen Wettbewerbes teilnahmeberechtigt.
Athleten, die grundsätzlich ein gültiges Teilnahmerecht haben, aber deren
Teilnahme z.B. durch Beschränkung auf Teilnehmer einer bestimmten
Verbandsorganisation ausgeschlossen ist, können vom Wettkampfleiter
‚außer Wertung‘ aufgenommen werden.
Wo ist also das Problem? Sie darf starteten.
Ich sehe ein anderes Problem. Welcher Fehler geht noch aus dem Regelprotokoll hervor?
... aber sie sprang auch im Endkampf und dort im letzten Versuch die 6,88m ... evtl. ist das die Frage ? ... andererseits hat sie ja niemanden aus dem Endkampf gekegelt bei nur 3 Teilnehmerinnen ...

