04.02.2015, 08:56
In Regel 142.1. N.B, heißt es:
Athleten, die grundsätzlich ein gültiges Teilnahmerecht haben, aber deren
Teilnahme z.B. durch Beschränkung auf Teilnehmer einer bestimmten
Verbandsorganisation ausgeschlossen ist, können vom Wettkampfleiter
‚außer Wertung‘ aufgenommen werden.
Wo ist also das Problem? Sie darf starteten.
Ich sehe ein anderes Problem. Welcher Fehler geht noch aus dem Regelprotokoll hervor?
Athleten, die grundsätzlich ein gültiges Teilnahmerecht haben, aber deren
Teilnahme z.B. durch Beschränkung auf Teilnehmer einer bestimmten
Verbandsorganisation ausgeschlossen ist, können vom Wettkampfleiter
‚außer Wertung‘ aufgenommen werden.
Wo ist also das Problem? Sie darf starteten.
Ich sehe ein anderes Problem. Welcher Fehler geht noch aus dem Regelprotokoll hervor?

