12.08.2024, 21:25
(12.08.2024, 19:56)Piroschka schrieb:(12.08.2024, 18:40)Jonny schrieb:(12.08.2024, 18:11)Piroschka schrieb: Was hindert denn die Athleten jetzt nach den Spielen Klartext zu sprechen?
Es wird immer so getan, als ob dies nicht möglich wäre ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. In Wahrheit handelt es sich doch nur um eine Drohkulisse, die ziemlich schnell zusammenbricht. Aufgrund der vorhandenen Monopolstellung der Verbände sind ja praktisch alle Entscheidungen unter Abwägung der Berufsausübungsfreiheit gerichtlich überprüfbar.
Solange die Kaderlisten für nächstes Jahr nicht raus sind ist das schon dünnes Eis. Gerade die ganzen Staffelstarter sind ja relativ einfach austauschbar wie man jetzt gesehen hat, da sollte man sich das genau überlegen.
Wie gesagt: Nominierungsrichtlinien sind gerichtlich voll überprüfbar! Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine fadenscheinigen Begründung wie "entscheidet der Bundestrainer/in* einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Gerade in einer objektiven Sportart wie der Leichtathletik.
In den Nominierungsrichtlinien steht, dass selbst bei Normerfüllung keine Garantie gegeben ist, weil der BT das Recht hat, ein schriftliches Veto einzulegen (z.B. wegen Stagnation der Leistung oder fehlendem Entwicklungspotenzial). Über diesen Satz habe ich mich hier ja schon einmal sehr deutlich aufgeregt, aber anscheinend kein anderer Heimtrainer oder Athlet. Normalerweise sollte bei messbaren Leistungen (und das sind Normen ja nun einmal) kein Platz für subjektive Entscheidungen sein. Der DLV beweist aber immer wieder, dass sie ihrem Trainerstab ein großes, vielleicht sogar viel zu großes Mitspracherecht gewähren und die Leistung allein nicht entscheidet.
Man kann das nur rechtlich anfechten, wenn man zunächst gegen die schwammigen Formulierungen in den Nominierungsrichtlinien vorgeht. Wenn man aber an einem Punkt ist, an dem man die Richtlinien so akzeptiert bzw. stehen lässt, dann hat man als Athlet sein Schicksal in die Hände der DLV-Verantwortlichen gegeben. So sieht es leider aus. Vor Gericht würde man dann nur damit konfrontiert werden „Aber Sie waren doch offensichtlich damit einverstanden, dass der BT ein Veto auch bei erfüllter Norm einlegen kann. Sie haben sich ja nicht über die Formulierung beschwert!“
Davon abgesehen, geht es bei Luna Bulmahn um den Staffelpool. Sie hat die Einzelnorm nicht erfüllt. Demnach wäre es theoretisch noch viel einfacher, sie aus dem Kader auszuschließen, getreu dem Motto „Wir brauchen Teamplayer in unserem Kader und sie hat diese Qualität zuletzt nicht unter Beweis gestellt.“