03.02.2015, 01:06
(03.02.2015, 00:46)Doberaner schrieb: So würde ich das offizielle Bahnrichterprotokoll hier auch einstufen, da sich die "Herren der Regelauslegung" wohl Gedanken über eben diese gemacht haben.
Schade nur, dass es dazu keine Urteilsbegründung gibt...
Im Ernst, Urteile sind ja nur Anhaltspunkte, wie die Gerichte das Recht üblicherweise auslegen. Dazu gibt es aber jedesmal auch eine ausführliche Begründung, mit welchen Gründen welcher Gesetzestext wie ausgelegt wird. Die gleiche Begründung kann aber auch in einem anderen Fall nicht funktionieren, dann muss die gleiche Rechtsgrundlage anders interpretiert werden. Auf unseren Fall übertragen: Es mag durchaus Fälle geben, in denen die Disqualifikationsgründe wie im Bahnrichterprotokoll angegeben, so passen. Daraus würde ich aber nicht folgern, dass das zwingend auch für unseren Fall gilt.
Und auch Urteile können fehlerhaft sein und einer Revision nicht standhalten. Wer weiß, ob das Bahnrichterprotokoll revisionsfest ist . "Da wird sich schon jemand was bei gedacht haben" ist leider erstaunlich oft bei näherem Hinsehen nicht zu halten.
Ich fürchte aber, dass uns unsere Diskussion auch gerade nicht so recht weiterbringt. Wir sind im Prinzip ähnlicher Meinung und drehen uns hier im Kreis. Hoffen wir, dass sich hier ein offiziell Regelgelehrter meldet und die verbandlich anerkannte Meinung präsentiert.