02.02.2015, 14:47
Wenn der Läufer innen überholt, weil er außen keine Möglichkeit dazu hätte, dann ist das wohl ein "wesentlicher Vorteil" im Sinne von R163.4, siehe dazu auch die Anmerkung. Da die Regel allerdings nur definiert, wann ein Athlet nicht zu disqualifizieren ist, und eine Disqualifikation (auf der Geraden) nicht angesprochen wird, bin ich mir nicht ganz sicher, ob man einen Athleten auf diesem Wege disqualifizieren kann (auch wenn es logisch wäre).
In jedem Fall sollte aber R163.6 greifen, denn wenn dabei drei Läufer überholt werden, kann man wohl davon ausgehen, dass die Bahn nicht unfreiwillig verlassen wurde.
In jedem Fall sollte aber R163.6 greifen, denn wenn dabei drei Läufer überholt werden, kann man wohl davon ausgehen, dass die Bahn nicht unfreiwillig verlassen wurde.