27.01.2015, 11:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2015, 11:34 von Hellmuth K l i m m e r.)
(27.01.2015, 10:40)lor-olli schrieb: Regelstreng interpretiert, darf kein Teil der Sportausrüstung den Boden außerhalb des Wurfraums (bis eben zur Innenkante des Stahlringes) berühren, nicht einmal Schnürsenkel…
Problematisch wird es, wenn in einem internationalen Wettkampf, eine Kameragroßeinstellung genau ein solches "Delikt" dokumentiert und die Kontrahenten Protest einlegen - diesem müsste stattgegeben werden. Und davon auszugehen, dass bei allen Athleten / Verbänden genug Charakter vorhanden ist, NICHT auf diese Art zu gewinnen ist…
Genau d a s beklage ich!
Dass pedantische Kampfrichter nicht couragiert genug sind, "ihren eignen Kopf zu gebrauchen" und zu sagen: Das ist keinesfalls leistungsverbessernd ---> das Halteband des Werferschuhes, das auf den Balken trifft und der lange Zopf der Weitspringerin, der den letzten Abdruck verursachte.
Aber oft protestieren Nationen oder Sportler wegen Nichtigkeiten (und Geld!) sogar "wenn's ziemlich kleinlich ist" (hkrueger) , wie damals der Viertplazierte, der chancenlose Spanier, beim ominösen Hindernislauf des klar siegenden franz. Europameisters. Meines Erachtens sollte die Regel dahingehend verändert werden, dass n u r leistungsverbesserndes Agieren/Verhalten zur Annullierung des Ergebnisses führt.
H. Klimmer / sen.