14.06.2024, 07:53
(13.06.2024, 21:12)Grummel schrieb: Ich habe gerade mal die IWR durchstöbert.Die Auflösung gibt es, wenn man etwas weiter liest :
Unter dem Punkt "Unerlaubte Unterstützung" (IWR 6.3.2):
"Besitz oder Benutzen von Videorekordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten, Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich"
"Ähnliche Geräte" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Kann also beides sein.
Zitat:Erlaubte Unterstützung
6.4 Im Sinne dieser Regel sind die folgenden Umstände nicht als Unterstützung anzusehen und somit erlaubt:
(...)
6.4.4 Kontrollgeräte zur Messung der Herzfrequenz, der Geschwindigkeit, der Distanz oder zum Schrittzählen oder ähnliche Geräte, die persönlich vom Athleten während des Wettkampfes mitgeführt oder getragen werden, sofern diese nicht zur Kommunikation mit einer anderen Person genutzt werden können.
Zu Voigt und Bienenfeld fällt mir noch ein, dass wenn man so will beide eigentlich schon deutlich schneller sind, als man es in der Jugend unbedingt erwartet hätte. Gerade Bienenfeld war bevor er in die USA ist ein besserer Volksläufer mit ersten leichtathletischen Erfolgen auf nationaler Ebene. Ist dann natürlich die Frage, wie viel durch "Talent" und wie viel durch gutes Training erreichbar ist, aber bspw. Petros oder Fitwi waren auch nicht bessere bzw eher schlechtere Bahnläufer, bevor sie jetzt auf der Straße zumindest europäische Spitze geworden sind. Bei Voigt ist ein limitierender Faktor vielleicht noch die Verletzungsfreiheit über einen längeren Zeitraum.