28.12.2014, 00:20
(27.12.2014, 20:48)kari.hgw schrieb: Also ich finde es auch schwierig, würde beim Betrachten des Fotos von Doberaner auf ungültig entscheiden. Beim Betragen des Videos kommt man nur auf "In dubio pro reo"Ich kann das "nur" nicht verstehen. Der Athlet muss ja nicht hinterher die Korrektheit beweisen (was per se unmöglich ist), sondern der Kampfrichter den Regelverstoß. Wenn trotz hochaufgelösten Kameramitschnitts das von manchen vermutete Übertreten nicht sichtbar ist, dann erübrigt sich doch jede weitere Diskussion.