(24.12.2014, 21:40)EsZet schrieb: Hab mir das mal in Einzelbildern angeschaut - es scheint haarscharf gültig gewesen zu sein.
Ich auch, komme aber zu dem Ergebnis, dass es klar ungültig war! Schaltet das Video auf HD, dann sieht man es auch...
Dann spielt auch die Objektivverzeichnung keine Rolle mehr.