01.12.2014, 12:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.12.2014, 12:18 von Hellmuth K l i m m e r.)
(30.11.2014, 23:29)Prometheus2000 schrieb: Hellmuth, bei vertikalen Sprüngen kann ich nur auf eine komplette Höhe verzichten, nicht auf einen einzelnen Versuch. Wenn ich im 1. Versuch meinen Verzicht bekannt geben, darf ich diese Höhe nicht mehr springen.Mag sein, dass ich als "Horizonltalspringer" das nicht sofort begriffen habe.
Insofern ist x - vollkommen ausreichend und eigentlich in dieser Form zwingend vorgeschrieben.
Aber wenn man davon ausgeht, dass der HJ nicht ausdrücklich auf die aufgelegte Höhe ("Ich lasse die Höhe aus", also nicht sagte: "Ich lasse den Versuch aus"), dann müsste er doch zu jeden weiteren Versuch aufgerufen werden (?) Beim LJ war das immer möglich!, es gab dafür die verschiedensten Anlässe (Gegenwind, Regen, Wadenkrampf, taktische Erwägungen...); warum macht man Unterschiede zwischen den Sprungdisziplinen?
(Zur Verdeutlichung noch ein fiktives Beispiel: Ein HJ eröffnet den Wettkampf insgesamt, also als Erster. Da er sich aber noch nicht ausreichend vorbereitet fühlt (AL-Kontrolle, Erwärmung) müsste ihm doch (trotz erfolgter Angabe seine Einstiegshöhe) erlaubt werden, erst im 2. Versuch zu beginnen.)
H. Klimmer / sen.