(13.10.2014, 18:52)Javeling schrieb: Hier sehe ich einen Widerspruch. Wenn man die (meisten) Identitäten sowieso ermitteln kann/könnte, dann kann man doch eigentlich aus diesem Grunde nicht auf dem Recht 'auf Anonymität' bestehen, oder ?Widerspruch:
Wenn ich jemanden beklaue, dann hat der doch eigentlich keinen Grund (mehr), sich zu beklagen, oder?
Denn wenn das Geld erstmal weg ist, tut's doch gar nicht mehr weh...
'Ich weiss gar nicht, warum sich die Menschen so vor dem Tod fürchten.
Bisher hat sich noch kein Toter übers Sterben beschwert.'
(Heinz Erhard)
Was ist das denn für eine Juristerei, geschweige denn Logik?