08.09.2014, 13:44
(04.09.2014, 06:18)hkrueger schrieb: ... Weiterhin ist ein Fehlversuch nicht von einem erkennbaren Abdruck abhängig.
Wenn er neben dem Absprungbrett tritt oder den ganzen Fuß hinter der Absprunglinie wird auch auf Fehlversuch entschieden, auch wenn kein erkennbarer Abdruck hinterlassen worden ist.
Daher wird wohl auf Fehlversuch entschieden werden... (!?)
Ich erinnere mich an einen Siebenkampf-Wettbewerb, bei der Sabine Braun einmal ein sehr weiter Weitsprung ungültig gegeben wurde, weil er angeblich "sichtbar übergetreten" war. Ich hatte dies damals als ziemlich willkürlich empfunden.