04.09.2014, 06:18
(04.09.2014, 05:41)Piroschka schrieb: Die Bearbeitung des Schuhs dürfte vollkommen unerheblich sein, da es abgesehen von der Anzahl und Länge der Spikenägel keine Vorgaben gibt. Folglich auch eine Veränderung des Schuhs ganz allein dem Athleten überlassen ist.
Wenn ein Athlet also laut Regel mit oder ohne Schuhe im Wettkampf antreten kann, dann kann er das Material seines Schuhs auch auf ein Minimum reduzieren. Der Sinn von Weitsprungschuhen besteht ja nicht darin, den Kampfrichtern durch das Hinterlassen von Absprungmarken die Arbeit zu erleichtern, sondern den Athleten im Rahmen des Zulässigen bestmöglich zu unterstützen. Inwieweit der Athlet dieses Hilfsmittel in Anspruch nimmt ist ja seine Sache.
Ja, das sehe ich genau so! Er könnte auch mit Tanzschuhen oder barfuss antreten.
Weiterhin ist ein Fehlversuch nicht von einem erkennbaren Abdruck abhängig.
Wenn er neben dem Absprungbrett tritt oder den ganzen Fuß hinter der Absprunglinie wird auch auf Fehlversuch entschieden, auch wenn kein erkennbarer Abdruck hinterlassen worden ist.
Daher wird wohl auf Fehlversuch entschieden werden... (!?)