08.07.2022, 20:04
Nein, natürlich soll man keinem den Start verweigern.
Aber inwiefern steht ein Start jemandem zu, der weder die Supernorm noch die Ranglistenposition hat? Das Nachrücken/die Einladung ist eine Art "Gnadenakt", auf den man eben kein Recht in dem Sinne hat, wie bei der regulären Quali.
Gerade wegen der emotionalen Achterbahn sollten möglichst wenige Athleten über diese Möglichkeit teilnehmen, sondern es sollte in einem transparenten Verfahren vorher klar sein, ob man dabei ist oder nicht.
Natürlich ist es bescheuert, wenn Verbände Leute nicht rechtzeitig abmelden oder die Chose so kompliziert ist, dass etwa im 7kampf mit eh nur 24 Plätzen nichtmal 20 starten. Daher sollte man das vermeiden. Aber ein Recht auf Teilnahme hat jemand, der die Teilnahmevoraussetzung (Norm oder Listenplatz) nicht erfüllt hat, nicht.
Aber inwiefern steht ein Start jemandem zu, der weder die Supernorm noch die Ranglistenposition hat? Das Nachrücken/die Einladung ist eine Art "Gnadenakt", auf den man eben kein Recht in dem Sinne hat, wie bei der regulären Quali.
Gerade wegen der emotionalen Achterbahn sollten möglichst wenige Athleten über diese Möglichkeit teilnehmen, sondern es sollte in einem transparenten Verfahren vorher klar sein, ob man dabei ist oder nicht.
Natürlich ist es bescheuert, wenn Verbände Leute nicht rechtzeitig abmelden oder die Chose so kompliziert ist, dass etwa im 7kampf mit eh nur 24 Plätzen nichtmal 20 starten. Daher sollte man das vermeiden. Aber ein Recht auf Teilnahme hat jemand, der die Teilnahmevoraussetzung (Norm oder Listenplatz) nicht erfüllt hat, nicht.