Die Reaktionen kamen nicht ganz so wie erwartet, das lag aber auch daran, dass dies angesichts der Daten für die Wiedereröffnung kleiner Geschäfte ein wenig unterging. Dennoch wollten viele dieses Argument der mangelnden Flexibilität von Arbeitgeberseite nicht hinnehmen, aber die Ausreden klangen nicht sehr überzeugend ("die Kunden sind das doch aber gewöhnt", "unsere Mitarbeiter kommen überwiegend mit öffentlichen Verkehrmitteln und die fahren zu anderen Zeiten ganz anders", "unser Mitarbeiter müssen dann auch erst mal zusehen, dass sie ihre privaten Erledigungen und Einkäufe noch vor Geschäftsschluss erledigen" usw.). Man kommt sich vor wie im Kindergarten… oder zumindest einem Elterabend des Selben…
In unserem Gremium sind auch einige Vertreter solcher Geschäfte, die eben nicht öffnen dürfen (>800m^2) die hatten natürlich ganz anderes im Sinn und "selbstverständlich" fänden sie die Idee mit der Flexibilisierung eine Gute - WENN sie denn hätten öffnen dürfen. Die großen Unternehmen in der Gegend haben bisher alle voll durchgearbeitet, die tangiert es sowieso nicht.
Auch über die 800^2 habe ich mich gewundert, es hieß zuerst, es dürfen all jene Geschäfte öffnen, die einen nötigen Sicherheitsabstand der Kunden gewährleisten können, schwer zu überprüfen, weswegen man dann einfach zum Baurecht griff unter 800^2 = Ladengeschäft, über 800^2 = Sondergewerbefläche (oder ähnliche Formulierung) ist bei mir hängen geblieben, diese Flächen sind alle bei den Steuerbehörden registriert und lassen sich somit sehr einfach überprüfen… naja. Zum Friseur sollte ich auch mal wieder
In unserem Gremium sind auch einige Vertreter solcher Geschäfte, die eben nicht öffnen dürfen (>800m^2) die hatten natürlich ganz anderes im Sinn und "selbstverständlich" fänden sie die Idee mit der Flexibilisierung eine Gute - WENN sie denn hätten öffnen dürfen. Die großen Unternehmen in der Gegend haben bisher alle voll durchgearbeitet, die tangiert es sowieso nicht.
Auch über die 800^2 habe ich mich gewundert, es hieß zuerst, es dürfen all jene Geschäfte öffnen, die einen nötigen Sicherheitsabstand der Kunden gewährleisten können, schwer zu überprüfen, weswegen man dann einfach zum Baurecht griff unter 800^2 = Ladengeschäft, über 800^2 = Sondergewerbefläche (oder ähnliche Formulierung) ist bei mir hängen geblieben, diese Flächen sind alle bei den Steuerbehörden registriert und lassen sich somit sehr einfach überprüfen… naja. Zum Friseur sollte ich auch mal wieder