19.06.2014, 20:44
@MZPTLK
Die Übertretung von Persönlichkeitsrechten ist niemals dringend geboten! Sie kann in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. (Der überges. Notstand, der jedoch nicht zum Kriterium zur Beurteilung der Geltung von ...rechten ist) Und die Genese von irgendwas bestimmt nicht den Anspruch auf Geltung.
Die Übertretung von Persönlichkeitsrechten ist niemals dringend geboten! Sie kann in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. (Der überges. Notstand, der jedoch nicht zum Kriterium zur Beurteilung der Geltung von ...rechten ist) Und die Genese von irgendwas bestimmt nicht den Anspruch auf Geltung.