30.01.2019, 13:54
Auf der Homepage des Leichtathletikkreises Offenbach/Hanau habe ich folgende Aussage gelesen: "Hallenleistungen werden beim DLV auch als Freiluftrekorde anerkannt."
Simmt das?
Ich dachte immer, Hallen- und Freiluftrekorde sind zwei Paar Schuhe. Auch aus dem Grund, dass im Freien widrigere Bedingungen herrschen, wie z. b. Wind, Regen.
In Regel IWR 260.2 steht zu Thema Rekorde: "Für die Anerkennung gilt, dass Freiluft- und Hallenrekorde grundsätzlich getrennt geführt werden."
Simmt das?
Ich dachte immer, Hallen- und Freiluftrekorde sind zwei Paar Schuhe. Auch aus dem Grund, dass im Freien widrigere Bedingungen herrschen, wie z. b. Wind, Regen.
In Regel IWR 260.2 steht zu Thema Rekorde: "Für die Anerkennung gilt, dass Freiluft- und Hallenrekorde grundsätzlich getrennt geführt werden."