12.03.2018, 20:28
Beim 50km Straßengehen beobachtest du als Gehrichter, dass Geher A den Geher B mit Absicht durch Sperren mehrere Meter am Überholen hindert. Du meldest das dem Gehrichter Obmann. Wie sollte der entscheiden?
Geht's noch?
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12.03.2018, 20:28
Beim 50km Straßengehen beobachtest du als Gehrichter, dass Geher A den Geher B mit Absicht durch Sperren mehrere Meter am Überholen hindert. Du meldest das dem Gehrichter Obmann. Wie sollte der entscheiden?
13.03.2018, 13:15
Jetzt müsste man die Frage stellen, hat man nicht auf Geh-Technik als Gehrichter zu achten?
Aber als Gehrichter Obmann würde ich den , mit einer gelben Karte, Verwarnen der sperrt. Kreiskampfrichterwart Leipziger Land
13.03.2018, 15:40
Die Antwort ist nicht korrekt, tut mir leid.
Aber Gehrichter dürfen auch auf Nicht-Gehspezifisches achten.
14.03.2018, 21:34
Ja, und es ist ja auch zu überlegen, welchen Grad an Behinderung es bedeutet, beim 50 km Gehen ein paar Meter am Überholen verhindert zu werden, was dann ja anschließend sowieso passiert. Aus Sportlersicht betrachtet motiviert der sperrende Geher seinen stärkeren Gegner erst recht zum Vorbeigehen, ist also seine beste Anfeuerung.
Aber darf man denn von der Strecke aus anfeuern?
15.03.2018, 11:39
(13.03.2018, 13:15)Mockauer schrieb: Jetzt müsste man die Frage stellen, hat man nicht auf Geh-Technik als Gehrichter zu achten?Okay, macht ja Sinn, wenn man so drüber nachdenkt. Ein Gehrichter ist auch ein Kampfrichter. Kreiskampfrichterwart Leipziger Land
15.03.2018, 12:57
Fällt für mich unter "unsportliches Verhalten" und sollte genau so geahndet werden - der Grad der Unfairneß / der Behinderung müsste demnach den Grad der Strafe entsprechen. Ist natürlich bei einem Sperren auf der Straße etwas schwierig einzuordnen, insbesondere wenn keine weiteren Details ersichtlich sind (breite der Straße etc.). Was ist ein "Sperren"? Wenn man den Gegner sichtbar ausbremst, wenn man ihn am Überholen hindert? Den Nachweis der Absicht zu erbringen dürfte nicht ganz einfach sein, wenn nicht wie z.B. beim Laufen absichtlich in die Hacken getreten oder geschubst wird. Der Wettkampfrichter hat ja einen Ermessenspielraum (auch bei Gehfehlern) und wird diesen entsprechend nutzen > bis hin zu einer möglichen Disqualifikation bei wirklich grober Unsportlichkeit.
16.03.2018, 10:37
Zur Auflösung: Der Gehrichter-Obmann muss die Meldung an den SR Non Stadia weiter leiten, er darf das gar nicht entscheiden. Aber ich würde auch je nachdem auf gelb oder rot entscheiden. Das hängt vom konkreten Fall ab.
16.03.2018, 23:49
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