28.09.2015, 05:20
Folgenden Schrieb erhielt ich gerade vom Kreiskampfrichterobmann (LV Bayern):
Hallo,
im Anhang findet Ihr die aktuelle DLO vom Juli 2015.
Vor dem Hintergrund, dass ab 2016 Strafen für die Nichtbeachtung der DLO bezüglich der Kinderleichtathletik ausgesprochen werden können und sicherlich auch werden, bitte ich Euch, neben dem Anhang 5 (Kinderleichtathletik) die Paragraphen 7.2 (Disziplinen) und 8.5 (Durchlässigkeit für U12) zu beachten.
Da dieses Jahr einige Wettkämpfe in unserem Kreis zu beanstanden gewesen wären, ist es vor Erstellung der Ausschreibungen für das nächste Jahr bestimmt von Vorteil, die DLO mal in den o.g. Punkten durchzulesen.
Zur Erinnerung hier die möglichen, vom DLV bei Nichtbeachtung der DLO vorgesehenen Strafen:
1. Annullierung aller Ergebnisse eines nicht regelkonformen Wettkampfes.
2. Sperrung aller Athleten des ausrichtenden Vereines für bis zu einen Monat.
3. Verhängung einer Geldstrafe von bis zu 100 € (Privatperson) und/oder 200 € (Verein).
Hallo,
im Anhang findet Ihr die aktuelle DLO vom Juli 2015.
Vor dem Hintergrund, dass ab 2016 Strafen für die Nichtbeachtung der DLO bezüglich der Kinderleichtathletik ausgesprochen werden können und sicherlich auch werden, bitte ich Euch, neben dem Anhang 5 (Kinderleichtathletik) die Paragraphen 7.2 (Disziplinen) und 8.5 (Durchlässigkeit für U12) zu beachten.
Da dieses Jahr einige Wettkämpfe in unserem Kreis zu beanstanden gewesen wären, ist es vor Erstellung der Ausschreibungen für das nächste Jahr bestimmt von Vorteil, die DLO mal in den o.g. Punkten durchzulesen.
Zur Erinnerung hier die möglichen, vom DLV bei Nichtbeachtung der DLO vorgesehenen Strafen:
1. Annullierung aller Ergebnisse eines nicht regelkonformen Wettkampfes.
2. Sperrung aller Athleten des ausrichtenden Vereines für bis zu einen Monat.
3. Verhängung einer Geldstrafe von bis zu 100 € (Privatperson) und/oder 200 € (Verein).