26.03.2015, 08:35
Nicht umsonst gibt es Regeln auch für die Kampfrichter bei den langen Würfen.
Kreiskampfrichterwart Leipziger Land
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4 speerige Entscheidungen
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26.03.2015, 08:35
Nicht umsonst gibt es Regeln auch für die Kampfrichter bei den langen Würfen.
Kreiskampfrichterwart Leipziger Land
31.03.2015, 17:53
Interessantes Thema, aber kurz mal zurück zur Ausgangslage.
Der Athlet möchte seinen Speer nicht zur Verfügung stellen, weil er befürchtet, dass ein anderer Wettkämpfer seinen Speer beschädigt. Wer denkt, dass diese These zu weit hergeholt ist, den darf ich beruhigen. Mein Sohn wurde "Opfer" einer solchen Beschädigung bei der Jugend-DM in Wattenscheid 2014 als sein nagelneuer Nordic-Carbon-Speer von einem anderen ( unbekannten ) Athleten eingesetzt und beschädigt wurde. Der Veranstalter hat vor Ort jegliche Haftung unter Hinweis auf die Haftungsbedingungen abgelehnt, also sind wir trotz entsprechender "unreiner" Quittung bzw. Vermerk von der Gerätekontrolle ( Speer beschädigt ! ) auf den Reparaturkosten in Höhe von fast 500 Euro sitzen geblieben. Da der Neupreis bei über 1000 Euro lag, hat sich die Reparatur gegenüber einer Neuanschafffung "gelohnt". Es ist schon bedauerlich, denn der Speer wurde ja offiziell an der Gerätekontrolle nachweislich unbeschädigt abgegeben und nachweislich beschädigt zurückgegeben ! Ungeachtet der Rechtslage habe ich hierfür kein Verständnis, denn als Kampfrichter lernt und kommuniziert man, dass der Athlet einem anderem Athleten sein hochwertiges Wettkampfgerät auf Wunsch im Wettkampf zur Verfügung stellen muss, aber wenn das Gerät beschädigt wird, dann möchte man nichts damit zu tun haben !?! Wie fühlt man sich mit diesem Risiko eigentlich als Sportler, Kampfrichter oder Trainer ? Es ist für einen Athleten übrigens auch nicht zumutbar, dass er während des Wettkampfes sein Gerät immer im Blick hat, um den mutmaßlichen Beschädiger direkt haftbar zu halten. Wer dies von einem Athleten verlangt, hat wohl selbst nie Leistungssport betrieben. Kann ein Kampfrichter eigentlich haftbar gemacht werden, wenn er dem Athleten erklärt, dass dieser sein Gerät anderen Wettkampfteilnehmern zur Verfügung stellen muss und dieses dann beschädigt wird ? Hat da jemand evtl. praktische Erfahrungen gemacht ? Wie sollte man aber bei dieser Thematik idealerweise vorgehen ? Sollte vielleicht jeder Athlet zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden ? Sollte vor dem Wettkampf der Schiedsrichter Wurf alle Athleten darauf hinweisen, dass sie für Beschädigungen fremder Geräte haften ? Wer solte die Unversehrheit der Geräte im Wettkampf kontrollieren etc. ? Die Lösung, die aus meiner Sicht den größten Erfolg verspricht, könnte der Abschluss einer Veranstalterversicherung sein. Wenn es dann zu einem Schaden kommt, haftet der Veranstalter und es kommt nicht zu Frustrationen oder Rechtsstreitigkeiten. Oder welche Ideen und Empfehlungen gibt es sonst noch ? ... und außerdem möchte ich noch an alle Verantwortlichen bitten bei Speerwurf-Wettkämpfen während der Abnahme der Wettkampfanlage zu prüfen, ob sich eine Bewässerungsanlage im Wurfsektor befindet. In der Regel "verliert" die Speerspitze bei Kontakt, also auf ausreichenden Schutz der Versenkregner bestehen. :danke: Wattenscheid und Neubrandenburg verfügen über Versenkregner. Wie sieht es denn eigentlich in Jena aus ? Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße vom Niederrhein
31.03.2015, 20:25
Darf ich fragen, was genau an dem Speer defekt war?
Jena verfügt über eine periodische Dauer-Bewässerung: Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen Ich weiß nicht, wie Jena den Rasen bewässert.
Dresden an der Elbe(!) wurde schon mehrmals s o bewässert.
H. Klimmer / sen.
31.03.2015, 23:00
Es wurde die Speerspitze beschädigt. Nach dem Kontakt mit dem Versenkregner war die Aerodynamik im Eimer und regelkonform war der Speer so auch nicht mehr. Die Reparatur wurde dann in Schweden durchgeführt und nach 8 langen Wochen hatten wir den Speer dann mit einer neuen Spitze und perfekt austariert wieder zurück.
Die Saison war da aber schon gelaufen. In Jena scheint es ja wirklich eine außergewöhnlich effektive Bewässerungsanlage im Stadion zu geben.
01.04.2015, 08:33
Ich habe sowas noch nicht erlebt, wie du (Westmaster) geschildert hast.
Aber in der Wiese muss ja nur ein Stein liegen, wo die Spitze genau drauf kommt. Ich denke sollte das so sein, der speer fliegt an die 60m ran, hat er auch eine gewisse Geschwindigkeit und "Wucht", mit der er aufprallt. Sollte es so gewesen sein, kann eig. niemand verantwortlich gemacht werden. Das hätte ja auch deinen Athleten selber passieren können. Ich habe es nur erlebt, dass ein Athlet beim Einwerfen seinen eigenen Speer nahm und der nicht bei der Gerätekontrolle war und ich mit Ihm sprach, dass er aber beim Wettkampf nicht zu nutzen ist, und er sehr verständnisvoll meinte, jap zum Einwerfen mag er lieber sein nehmen und er packte seinen Speer bei Wettkampfbeginn auch wieder ein. Hatte aber auch schon gegenteilige, dass der Speer, wie "reserviert" wurde immer neben seiner Tasche bis ich es mitbekam und mal ein paar nette Worte verlierte ging es dann auch, dass er es allen zur Verfügung stellte. Kreiskampfrichterwart Leipziger Land
Tja, diese Diskussion kenne ich seit Jahrzehnten, auch aus eigener Erfahrung. Leider wurden alle Argumente von der "Regelkomission" abgelehnt. Die IWR-Regel ist so und bleibt so. Und wenn ein Speer beschädigt wird, dann muss man sich eben privat einigen. Hatte ich vor einigen Jahrzehnten(!) getan, mit 'nem guten 65-Meter-Werfer aus......einer größeren Stadt am Rhein. Selbstverständlich würde er mir den (ca. 700 DM) Speer ersetzen. Per Post, gut verpackt usw.
Nach etwa einem halben Jahr trafen wir uns wieder. "Gestern habe ich ihn gut verpackt abgeschickt." Das war eine tolle Nachricht. Schade, auf die Post kann man sich einfach nicht verlassen.....ich warte heute noch auf ein Gerät, das inzwischen nicht mehr erlaubt ist (und ich auch nicht mehr in meiner AK wegschmeissen könnte). Leider ist der Kamerad später unauffindbar weggezogen und ward nicht mehr gesehen. Dieser Hinweis in der Regel 187.2 ist auch heute noch gültig. Zitat:Regel 187Hier muss (!) unbedingt nachgebessert werden. Es ist nicht eine seröse Art (FAIR PLAY), hier den TeilnehmernInnen zuzumuten (und in einer Regel vorzuschreiben), dass einerseits ein eigenes Gerät zur Verfügung gestellt werden MUSS, andererseits aber die Verantwortung bei einer potentiellen Beschädigung abgelehnt /nicht übernommen wird. Zitat:Regel 183.11.- SprungstäbeMan sieht an der Regel 183.11 - Sprungstäbe/Stabhochsprung -, dass eine Regeländerung in der Regel 187.2 möglich wäre. Deshalb fordere ich aus Gründen des FAIR PLAY den Text zu übernehmen : Die Wettkämpfer dürfen ihre eigenen Wurfgeräte benutzen. Es ist keinem Wettkämpfer erlaubt, die Wurfgeräte eines anderen ohne dessen Zustimmung zu benutzen. Heinz Engels, Mainz
09.04.2015, 20:27
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