19.02.2015, 20:19
Ausschreiben kann ich als Veranstalter meiner Meinung nach Vieles. Spannend ist eher die Frage, ob ich das dann genehmigt bekomme und hinterher als IWR- und DLO-konform verkaufen kann und die erzielten Leistungen somit quali- und bestenlistenfähig werden.
Wenn ich in meiner Ausschreibung (oder den -sbestimmungen, die ja üblicherweise als Teil der Ausschreibung definiert werden) allerdings Bestimmungen aufnehme, die gegen die IWR/DLO verstoßen, begebe ich mich auf dünnes Eis, da im dümmsten Fall theoretisch die ganze Veranstaltung als nicht regelkonform gewertet werden könnte (bsplw. indem die Verbandsaufsich die Unterschrift verweigert).
Die Landesverbände sind hier natürlich im Vorteil, da sie sich ihre Veranstaltungen selbst genehmigen und die Regelkonformität bescheinigen können.
Diese Regelung suche ich, hast du eine Idee, wo das steht?
Wenn ich in meiner Ausschreibung (oder den -sbestimmungen, die ja üblicherweise als Teil der Ausschreibung definiert werden) allerdings Bestimmungen aufnehme, die gegen die IWR/DLO verstoßen, begebe ich mich auf dünnes Eis, da im dümmsten Fall theoretisch die ganze Veranstaltung als nicht regelkonform gewertet werden könnte (bsplw. indem die Verbandsaufsich die Unterschrift verweigert).
Die Landesverbände sind hier natürlich im Vorteil, da sie sich ihre Veranstaltungen selbst genehmigen und die Regelkonformität bescheinigen können.
(19.02.2015, 16:50)Mockauer schrieb: Wobei in der IWR steht ja, wenn ich mich recht erinnere, der Wettkampfleiter kann es festlegen, [...]
Diese Regelung suche ich, hast du eine Idee, wo das steht?