29.12.2014, 21:35
(29.12.2014, 15:40)Atanvarno schrieb:(27.12.2014, 20:48)kari.hgw schrieb: Also ich finde es auch schwierig, würde beim Betrachten des Fotos von Doberaner auf ungültig entscheiden. Beim Betragen des Videos kommt man nur auf "In dubio pro reo"Nicht dubios scheint aber doch das nicht regelkonforme Einlagebrett/fehlendes Plastilin zu sein. D.h. egal ob übergetreten oder nicht, der Sprung bzw. der ganze Wettbewerb waren eigentlich irrgeulär und nicht bestenlistenfähig, oder?
So ist es...