30.10.2014, 19:05
In einem Mehrspartenverein sind die Abteilungen für die Bewirtschaftung Ihrer Mittel eigenständig verantwortlich. Näheres regelt die Finanzordnung. Die Musterfinanzordnungen aber die größerer bekannter Vereine enthalten keine Regelungen zu Rücklagen. Rücklagen können für unterschiedliche Zwecke gebildet werden.
Wie ist mit dieses Rücklagen zu verfahren. Gegenüber dem Finanzamt gibt es ja nur den einen Verein. Sind diese im Haushaltsplan des Gesamtvereins mit der entsprechenden Zweckbindung auszuweisen?
Kann jemand aus Erfahrungen berichten oder Hinweise dazu geben?
Vielen Dank.
Wie ist mit dieses Rücklagen zu verfahren. Gegenüber dem Finanzamt gibt es ja nur den einen Verein. Sind diese im Haushaltsplan des Gesamtvereins mit der entsprechenden Zweckbindung auszuweisen?
Kann jemand aus Erfahrungen berichten oder Hinweise dazu geben?
Vielen Dank.
beste Grüße
Christian
"Mit der Zeit vollbringen unsere Vorfahren immer ruhmreichere Taten."
(Wieslaw Brudzinski)