17.09.2014, 20:58
(17.09.2014, 07:35)Paragraf schrieb: Der Grund, warum bei Mehrkämpfen und Mannschaftswettkämpfen der als einziger im Wettkampf verbliebene Teilnehmer nicht die Höhen frei wählen darf, ist doch der, dass er bzw. seine Mannschaft nicht den Vorteil des leichteren Punktesammelns bei Wahl kleinerer Höhensteigerungen haben soll, was den anderen ja durch die vorgegeben Steigerungen ohne "Zwischenhöhen" auch verwehrt war.Jetzt sehe ich die Festlegung auch mit anderen Augen. (s. meine fette Hervorhebung)
Wenn aber, wie unten ausgeführt, der Sieger sowieso 15 Punkte sammelt unabhängig von seiner Endhöhe und unabhängig vom Abstand zum Zweiten, verliert die Pflicht zum Beibehalten vorgegebener Höhen ihren Zweck und man könnte ihm die Freiheit der Höhenwahl lassen.
Diese Regel verliert aber seine Logik, wenn die oben geschilderte Situation eingetreten ist. Ja, vielleicht könnte der letzte Springer sogar eine neue Bestleistung aufstellen, wenn er "seine" gewünschte Höhe auflegen lässt? Hie müssen die Karis ihren eignen Kopf gebrauchen, nicht stur nach Wortlaut/("Paragrafen") verfahren.
H. Klimmer / sen.