(16.12.2015, 22:45)RalfM schrieb:(16.12.2015, 19:50)kari.hgw schrieb: Er hätte den Mangel schon vorher, spätestens aber beim ersten Versuch anmelden können und
ein Wir-sind-ausgeschieden-also-gucken-wir-mal-wo-wir-meckern-können-um-wieder-dabei-zu-sein finde ich schwierig.
Finde ich seltsam argumentiert. Wenn ein Ausscheiden aus Fehlern des Kampfgerichts resultiert, warum muss das dann schon am Beginn des Wettbewerbs reklamiert worden sein? Man kann sich verschiedenste Gründe ausdenken, warum dies nicht gleich geschah.
Oder hat das Kampfgericht auch drei Fehlversuche frei?
Kannst du im Restaurant eine Suppe, die du bereits aufgegessen hast, wieder zurückgeben, weil sie nicht geschmeckt hat? War auch ein Fehler vom Koch.
Die Markierungen sind ein Zugeständnis an die besondere Spezies Stabis. Als nächstes fangen wir dann noch an, permante Markierungen bei Hoch und Weit anzubringen...
Mein Voting: kein Ersatzversuch