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Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Druckversion +- Leichtathletikforum.com (https://leichtathletikforum.com) +-- Forum: Leichtathletikforen (https://leichtathletikforum.com/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Leichtathletik allgemein (https://leichtathletikforum.com/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah (/showthread.php?tid=6595) |
RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Jonny - 06.10.2026 (06.10.2026, 08:41)Küstenkrebs schrieb: Es gibt ein neues Detail, was wir hier glaub ich noch nicht hatten: Ansah soll seinen Flug nach Monaco nicht in ADAMS eingetragen haben. Das wäre auf jeden Fall ein Fehler von ihm und hat vermutlich erst zu der ganzen Problematik, dass der Kontrolleur zur falschen Zeit bei ihm war, geführt. Aber warum hat er das nicht gemacht? Damit kann man dem Kontrolleur eigentlich keinen Vorwurf mehr machen, er kam zu einem unpassenden Zeitpunkt. RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - TranceNation 2k14 - 06.10.2026 Um den Vorwurf geht es doch auch schon lange nicht mehr bzw. ging es noch nie, oder? RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Freaky - 06.10.2026 (06.10.2026, 19:23)TranceNation 2k14 schrieb: Um den Vorwurf geht es doch auch schon lange nicht mehr bzw. ging es noch nie, oder? Würde auch sagen, um den Vorwurf geht es nicht. Die Frage war eigentlich wenn dann(also zumindest habe ich mich das durchaus gefragt): Ist der Kontrolleur so super knapp gekommen, obwohl er wusste, dass Ansah zu dem Zeitpunkt am Gehen ist, oder hat Ansah das einfach auch so selten doof in ADAMS eingetragen. Also z.B. hat Ansah eingetragen er ist ab 14:00 weg und der Kontrolleur ist 13:50 gekommen. Darf er zwar, aber doch schon irgendwie fragwürdig. Oder hat er 15:00 eingetragen, weil da der Flug geht, wissend, dass er aber um 14:00 das Haus verlassen muss und der Kontrolleur ist dann auf 13:50 gekommen, in der Annahme das ja genug Zeit ist, bis der Athlet das Haus verlassen möchte. Offensichtlich ist die Antwort: Keins der Szenarien trifft zu, da er den Flug gar nicht eingetragen hat. RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - CoachnEngineer - 06.10.2026 (06.10.2026, 20:14)Freaky schrieb:(06.10.2026, 19:23)TranceNation 2k14 schrieb: Um den Vorwurf geht es doch auch schon lange nicht mehr bzw. ging es noch nie, oder? Wenn ich es jetzt richtig in Erinnerung habe, sollten doch in ADAMS insbesondere die Aufenthaltsorte eingetragen werden, an denen man außerhalb des definierten Zeitfensters REGELMÄßIG anzutreffen ist, wie z.B. Trainingsstätten etc. Nicht aber sollten unbedingt einmalige Ereignisse festgehalten werden. Insofern hat er doch nix falsch gemacht, wenn er den Flug nicht eingetragen hat, da er ein einmaliges Ereignis darstellt. RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Freaky - 06.10.2026 Also die Kurzanleitung sagt: Sie müssen Angaben zu ihrer täglichen Übernachtungsadresse, zu sportbezogenen Aktivitäten (z.B. Training) und zu geplanten Wettkämpfen machen. Dazu sagen die FAQs z.B. auch, du musst auch für jeden Tag deines Urlaubs eintragen wo du bist, wenn du dem entsprechenden Testpool angehörst. also das er in Monaco ist an dem Tag ab Nachmittags hätte er dementsprechend auf jeden Fall eintragen müssen, ob er jetzt explizit angeben muss, dass er von z.B. 15:00 bis 17:00 im Flugzeug sitzt, muss jemand beantworten, der sich da besser auskennt. Ich würde jetzt vermuten, dass er das eintragen muss, weil was macht er sonst, wenn in der Zeit ein Kontrolleur käme? Der versucht ihn dann anzutreffen, das klappt nicht und es gibt ein missed test. Oder übersehe ich hier was? RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Tom75 - 06.10.2026 Ja, das sind glaube ich die minimal erforderlichen Angaben. Soweit ich weiß, wird aber in den Schulungen explizit darauf hingewiesen, dass das oftmals nicht wirklich ausreichend ist und man definitiv alle Termine eintragen sollte, an denen man eben nicht an dem übliche Orten aufzufinden ist. RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Roy Schmidt - 07.10.2026 Man trägt alles in Adams ein, was über eine Stunde Zeit beansprucht. So ist es zumindest angedacht. Aber wir sind alles nur Menschen und gerade kurzfristige Sachen vergisst man einfach mal. Gerade weil Adams nicht gerade benutzerfreundlich ist und die App teilweise auch einfach nicht geht. Zumindest zu meiner Zeit. Da normalerweise die Kontrolleure auch athletenfreundlich sind, findet man auch in solchen Fällen meist eine Lösung. Der Fall bleibt auch mit allen neuen Erkenntnissen aus meiner Sicht weiterhin merkwürdig, da er nicht dem Bild meiner Erfahrungen entspricht. RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Atanvarno - 07.10.2026 Zitat:Athleten müssen keine Reisepläne in ADAMS eingeben, wenn sie ein 60-minütiges Testzeitfenster und einen Übernachtungsort für einen bestimmten Tag angeben können.Quelle: https://www.olympiazentrum-vorarlberg.at/wp-content/uploads/2019/03/ADAMS-3-0-Handbuch_deutsch.pdf Ist eine alte Version des Handbuchs, aber ich denke, das gilt auch heute noch. Es wäre aber sicherlich in Ansahs Interesse gewesen, den Flug anzugeben, da dann der Kontrolleur nicht zu diesem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekommen wäre. Und das Fehlen der Angabe entbindet ihn keinesfalls von der Pflicht, wenn der Kontrolleur dann eben doch kommt, die Probe abzugeben. RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - CoachnEngineer - 07.10.2026 (07.10.2026, 07:04)Atanvarno schrieb:Zitat:Athleten müssen keine Reisepläne in ADAMS eingeben, wenn sie ein 60-minütiges Testzeitfenster und einen Übernachtungsort für einen bestimmten Tag angeben können.Quelle: https://www.olympiazentrum-vorarlberg.at/wp-content/uploads/2019/03/ADAMS-3-0-Handbuch_deutsch.pdf Richtig, gemäß den vom DLV veröffentlichten Richtlinien ist ein Flug keine Pflichtangabe in ADAMS. Der Wettkampf selbst und die Übernachtungsadresse in Monaco hingegen schon. Ggf hätte er noch vorherige Eintragungen in ADAMS ändern müssen, falls diese mit dem Flug kollidieren. So lese ich zumindest die Regularien. Ich denke nicht, dass es ihm geholfen hätte, den Flug anzugeben. Eintragungen in ADAMS haben doch vorrangig das Ziel den Kontrolleuren weitere potenzielle Erreichbarkeiten der Atheten aufzuzeigen, welche verbindlich sind und dann auch zu missed tests führen können. Hingegen hat ADAMS nicht die Absicht, die Athleten in spezifischen, angegeben Zeiten vor Erreichbarkeit zu schützen. Zumal der Flug ja offenbar ohnehin nicht als wichtiger Grund für die Ablehnung der Probe eingestuft wird. RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - CoachnEngineer - 07.10.2026 (07.10.2026, 06:16)Roy Schmidt schrieb: Man trägt alles in Adams ein, was über eine Stunde Zeit beansprucht. So ist es zumindest angedacht. Aber wir sind alles nur Menschen und gerade kurzfristige Sachen vergisst man einfach mal. Gerade weil Adams nicht gerade benutzerfreundlich ist und die App teilweise auch einfach nicht geht. Zumindest zu meiner Zeit. Gerade aus den von dir genannten Gründen ist doch vermutlich die heute gültige Verfahrensanweisung zum Umgang mit ADAMS (siehe NADA-INFOBLATT Meldepflichten auf der DLV Homepage) entstanden. Pflichtangaben sind: - Übernachtungsort - Wettkämpfe - regelmäßige Tätigkeiten (z.B. Schule,Training, Uni oder Arbeit) + 60min Zeitfenster für RTP-Athleten. Mit diesen Pflichtangaben, die doch idR einige Stunden am Tag abdecken, liegen doch auch genügend Möglichkeiten für eine unangemeldete Kontrolle vor. Alles andere ist überflüssig, unpraktikabel und daher mE überflüssig. |