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Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Druckversion

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RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Atanvarno - 01.09.2026

Ich kenne mich in ADAMS nicht aus, aber ich denke, der Aufenthaltsort muss schon etwas spezifischer als "Uni Frankfurt" angegeben werden, bspw. Hörsaal X von 9-11?


RE: Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - 400runner - 01.09.2026

(01.09.2026, 13:58)Freaky schrieb:
(08.08.2026, 08:24)Roy Schmidt schrieb: Doch natürlich! Du musst IMMER an dem Ort anzutreffen sein der im Adams hinterlegt ist.
Der Unterschied zwischen dem 1h-Zeitfenster und einer anderen Zeit ist lediglich, dass du im Zeitfenster immer zu Hause sein musst (bzw an der Adresse die in dem Moment deine Übernachtungsadresse ist) und außerhalb des Fensters der Kontrolleur dich anruft (mit unterdrückter Nummer) wenn du nicht am angegebenen Ort bist und ihr 1h Zeit habt zusammenzutreffen.
Beide Fenster führen bei nicht antreffen zum Misstest.

@ Atanvarno
das hier meinte ich, da schreibt Roy, dass dich der Prüfer anruft, wenn er dich nicht an dem angegebenen Ort antrifft (also außerhalb des 1h-Zeitfensters).

Der Folgerung von Roy Schmidt kann ich nur zustimmen. In anderen Ländern wird das teilweise anders gehandhabt, aber in Deutschland gilt auch das Nichtantreffen außerhalb des angegebenen Testfensters als Missed Test. Dort wird der Athlet von einer unterdrückten Nummer angerufen und muss sich dann innerhalb einer Stunde zum Test treffen.


RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - CoachnEngineer - 01.09.2026

(01.09.2026, 16:39)Atanvarno schrieb: Ich kenne mich in ADAMS nicht aus, aber ich denke, der Aufenthaltsort muss schon etwas spezifischer als "Uni Frankfurt" angegeben werden, bspw. Hörsaal X von 9-11?

Vermutlich schon. Dennoch ist die Nachweisführung, dass jemand tatsächlich NICHT an diesem Ort anzutreffen gewesen wäre relativ schwierig an vielen Orten. Hat der Hörsaal z.B. zwei Ausgänge, wäre es leicht denkbar, dass ich den anderen Ausgang genommen habe, an dem der Kontrolleur nicht wartete. 
Ich konstruiere jetzt mal bewusst Szenarien, um zu hinterfragen, wie schwer oder einfach es ist, eine tatsächliche Antreffbarkeit zu vermeiden. Ich bin nämlich davon überzeugt, dass nahezu alle Fälle von "missed tests" und "verweigerten Proben" ehrliche Sportler getroffen haben, die Fehler gemacht haben, während die willendlichen Betrüger ganz genau wissen, wie sie solche Situationen vermeiden.  
Welche "Vollstreckungsgewalt" hat ein Kontrolleur eigentlich? Er spricht mich an, ich verstelle mich, antworte in einer anderen Sprache, unterschreibe natürlich nichts und gehe weg. Er hat dann meine Identität wohl nicht einwandfrei festgestellt. Dürfte er mich festhalten zu einer ID-Kontrolle? Reicht dann die Aussage eines Kontrolleurs "ich habe ihn erkannt" aus zu einer Bestrafung?


RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Roy Schmidt - 01.09.2026

(01.09.2026, 16:39)Atanvarno schrieb: Ich kenne mich in ADAMS nicht aus, aber ich denke, der Aufenthaltsort muss schon etwas spezifischer als "Uni Frankfurt" angegeben werden, bspw. Hörsaal X von 9-11?

Es kommt ein wenig drauf an. Du hast so Reiter, die du voreinstellen kannst (z.B. Arbeit, Uni, Ausbildung, Training, Freundin,...) damit du nicht für alles immer und immer wieder jede Adresse angeben musst.

In diesen Reitern steht dann die Adresse und man kann noch Infos hinzufügen. Man muss nicht jeden einzelnen Raum angeben, außer es gibt irgendwelche Besonderheiten, die man als Bemerkungen hinterlassen kann.

Als Beispiel:
7:00 - 15:00 Ausbildung
15:00 - 18:00 Training
dazu gibt man eine Übernachtungs- bzw. Heimadresse an. Jede Zeit die nicht spezifiziert ist, ist man an der Heimadresse.

Wenn ein Kontrolleur dich jetzt zwischen 7:00 und 15:00 Uhr an deiner Ausbildungsstätte kontrollieren will, kommt er zu der angegebenen Adresse gefahren und ruft dich unterdrückt in der Regel vor Ort an ("Hallo hier ist die Dopingkontrolle, ich bin hier, wo kann ich dich finden?") Dann trifft man sich und führt die Kontrolle durch (die auch erst in diesem Moment des Zusammentreffens losgeht)

Wie erwähnt hat man eine Stunde Zeit (von Anruf bis Kontrollbeginn) zusammenzutreffen. Ich habe zum Beispiel unter -Training- immer Adresse von Halle und Platz stehen gehabt. Meist kommt der Kontrolleur an einen der beiden Orte und wenn er dich nicht direkt findet ruft er dich an. ("Ich stehe hier in der Halle und kann dich nicht finden wo bist du?" "Ich bin heute draußen auf der Rundbahn" "Alles klar ich komm vorgefahren, bis gleich")
Deshalb muss man auch jetzt nicht umbedingt angeben, wenn man mal schnell einkaufen ist. Es sei denn man ist länger als eine Stunde unterwegs und kann die Aktion auch nicht unterbrechen, um in einer Stunde an dem angegebenen Ort zu sein.

Dies gilt alles für außerhalb des 1h-Fensters. Innerhalb davon muss man genau antreffbar sein ohne das man vorher rumtelefoniert. Aber 99,9% der Sportler haben die Stunde früh morgens oder abends an ihrer Heimadresse.

Dazu kommt das meist ein Kontrolleur für eine Region zuständig ist und vor allem wenn Leute länger im Testpool sind, kennt man sich auch und weis meistens wo der Athelt sich rumtreibt und wie die Arbeitstellen, Trainingsplätze etc von Athleten XY aussehen.


RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Barnie - 01.09.2026

(01.09.2026, 02:09)muffman schrieb: Barnie... Hör doch auf, die NADA als einen Gegner hinzustellen. Die tun das, für das sie da sind. Die machen das alles doch nicht aus Spaß. Hast du dich jemals mit anderen Dopingfällen auseinandergesetzt? Falls ja, sollte dir klar sein, dass das nicht das erste mal wäre, dass jemand unter Eid eine Falschaussage tätigt, um einer Dopingsperre zu entgehen. Das ist also überhaupt kein Argument.

Wieso Ansah in den Teil des Dokuments scheinbar nichts eingetragen hat, in den er etwas hätte eintragen können, bleibt ein Rätsel. Denn diesen Teil des Dokuments MUSS er gesehen haben, sonst hätte er seinen vorab eingetragenen Namen nicht sehen können, der direkt unter dem schwarzen Kasten mit der Belehrung eingetragen werden muss. Vielleicht hat er aber doch eingetragen, dass er die Probe jetzt gerade nicht hat abgeben können, weil er zum Flughafen musste? Das geht aus dem Artikel nicht so klar hervor. Selbst ohne den schwarzen Kasten zu sehen, geht aus dem aber Dokument ganz klar hervor, für was man unterschreibt.

Also ich stelle die NADA nicht als Gegner da, aber für Ansah wird sich das im Moment so anfühlen, meinst Du nicht?! Ich habe übrigens schon ein bisschen mit Eidesstattlichen Versicherungen zu tun gehabt. Und stell dir vor, die allermeisten waren korrekt bzw. es konnte nichts Gegenteiliges bewiesen werden. Du dagegen versuchst mit einer seltenen Ausnahme Zweifel zu sähen. Wessen Argument ist jetzt also dünner?!

Es ist wohl nicht zu weit hergeholt, wenn man schlussfolgert, dass Ansah 1. aus Zeitmangel und 2. weil er die Situation falsch eingeschätzt hat, keine eigene Erklärung abgeben hat. Umso gravierender in seiner Bedeutung ist deshalb die nachträgliche Erklärung des Kontrolleurs.


RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Atanvarno - 01.09.2026

@Roy Huh

Zitat:A DCO shall not call an Athlete outside of the 60-minute time slot unless they have been instructed to
do so by the Testing Authority and where exceptional circumstances exist. However, before attempting
to call the Athlete the DCO must first have visited all of the locations that the Athlete has filed as part
of their Whereabouts Filing that are outside of the 60 minute time slot and attempted to locate the
Athlete e.g. training location(s), overnight address and any other whereabouts locations the Athlete
may have provided or to which the Anti-Doping Organization may have Anti-Doping Intelligence on as
to where the Athlete could be located either prior to the test attempt or which was obtained by the
DCO during the attempt to Test and which are outside the Athletes whereabouts locations (where
applicable).
Quelle: https://www.wada-ama.org/sites/default/files/2025-02/2027%20International%20Standard%20for%20Testing%20%28IST%29_First%20Draft.pdf (Kommentar zu Punkt 5.3.1)


RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Tom75 - 01.09.2026

Diese Anmerkung ist nicht in der momentan gültigen Version von 2021.
https://www.athleticsintegrity.org/downloads/pdfs/know-the-rules/en/international_standard_isti_-_2020.pdf

Und es bleibt abzuwarten, ob diese Anmerkung es in die endgültige Fassung für 2027 schaffen wird.


RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Atanvarno - 01.09.2026

Ah, ok, das hatte ich übersehen, dass das nur ein Draft ist


RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - runner5000 - 01.09.2026

Also darf der Kontrolleur nie anrufen Huh
Weil innerhalb des 60 min Zeitfensters ist es auch nicht erlaubt:
Zitat:Was ist das 60-minütige Testzeitfenster?
[...]
Die Athletin oder der Athlet muss in diesem Zeitfenster in jedem Fall anwesend und für eine mögliche Kontrolle auffindbar sein. Hierbei ist außerdem zu beachten, dass es den Dopingkontrolleurinnen und Dopingkontrolleuren nach den Vorgaben des international gültigen Anti-Doping-Regelwerks verboten ist, die Sportlerin oder den Sportler telefonisch zu kontaktieren. Es ist also essenziell, dass Orts- und Zeitangaben korrekt und detailliert genug ausgefüllt sind.

Worauf Sportler*innen bei einer Testpool-Zugehörigkeit achten müssen und wie Fehler vermieden werden können

Ich kenne es im übrigen auch von Athleten aus meinem Bekanntenkreis so, wie Roy es beschrieben hat. Und ich kenne auch jemanden, der sich einen Missed Test eingehandelt hat, weil er außerhalb des Zeitfensters nicht innerhalb von 60 min nach telefonischem Anruf durch den Kontrolleur für eine Probe erreichbar war.


RE: Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Barnie - 01.09.2026

(01.09.2026, 13:59)dominikk85 schrieb:
(31.08.2026, 23:32)Barnie schrieb:
(31.08.2026, 21:43)runner5000 schrieb: Es liegt also automatisch ein 2.3 Verstoß vor, wenn der Athlet den Ort ohne Probenabgabe verlässt. Wie soll man argumentativ da noch rauskommen? Meiner Meinung nach unmöglich. Da sind auch alle Argumentationen hinsichtlich irgendwelcher Formulare und nicht erfolgter Aufklärungen nichtig.

Unmöglich ist gar nichts. Immerhin gab es so einen Fall wie bei Ansah noch nicht?! Und Täuschung und Betrug sind schon sehr schwerwiegende Umstände, die eine abweichende Beurteilung zulassen. Muss man sich nur mal vorstellen, wenn das keine Rolle mehr spielen sollte?! Dann wäre das Anti-Dopingsystem sowieso am Ende. Darauf kann ich Dir Brief und Siegel geben.

Also das die nada gezielt versucht Athleten in die Scheiße zu reiten ist eine wilde these die so sicher kaum haltbar ist.

Aber es könnte natürlich sein das dieser EINE nada Kontrolleur bewusst entgegen der Vorschriften gehandelt hat, entweder weil er ein Versäumnis seinerseits verschleiern wollte oder noch schlimmer weil er ansah aus niedrigen Beweggründen (rassismus, anthipathie oder ganz wild Bestechung durch einen Kontrahenten ansahs) was böses wollte.

Das individuelle Handeln des Kontrolleurs in frage stellen ist sicher gerechtfertigt, aber daraus eine Verschwörung der nada zu machen wäre extrem wild und so blöd wird sein Anwalt auch nicht sein. 

Ziel des Anwalts muss es sein zu schaffen das die nada den einen Kontrolleur fallen lässt und zugibt der hat sich nicht an unsere Anweisungen gehalten.

Also ich habe an keiner Stelle behauptet, dass die NADA gezielt versucht, Athleten in die Sch... zu reiten. Allerdings zeigt doch der Fall, dass es sehr wahrscheinlich mind. zwei systemische Fehler gibt und zwar 1. bei der Schulung der eigenen MA und 2. mit der laxen Handhabung des Testdokuments. Wenn die NADA letzteres selbst offensichtlich nicht so genau nimmt (Stichwort nachträgliche Änderungen), wie kann man dann erwarten, dass es die Kontrolleure oder die Athleten tun?! Wer bei zu testenden Athleten ein Höchstmaß an Disziplin einfordert, der sollte bei sich wenigstens die gleiche Elle anlegen. Das ist die NADA den Athleten verdammt noch mal schuldig.