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Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah - Druckversion

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RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - Atanvarno - 18.07.2026

Owen Ansah schrieb:Zudem wurden keinerlei Konsequenzen aufgezeigt.

Das wäre ein klarer Verstoß gegen den International Standard for Testing and Investigations, 5.4.3

Wird interessant zu erfahren, wie sich die Dokumentation des Vorfalls durch den Kontrolleur von den Einlassungen Ansahs unterscheidet.


RE: Doping- und Anti-Doping News - Jonny - 18.07.2026

(17.07.2026, 17:53)CoachnEngineer schrieb: Hätte ihm eigentlich die NADA im Extremfall die Flugkosten und den möglichen Startgeld- bzw. Prämienausfall erstattet, wenn er sich (wie ich gelernt habe) regelkonform verhalten hätte und die Probe abgegeben hätte, dann aber nicht mehr beim DL-Meeting hätte starten können? 
Huh

Man hätte sicherlich die Umbuchungskosten übernehmen können. Das Meeting war erst am nächsten Abend, da hätte man ihn vielleicht noch umbuchen können.


RE: Doping- und Anti-Doping News - CoachnEngineer - 18.07.2026

(18.07.2026, 05:29)Gertrud schrieb:
(17.07.2026, 20:50)dominikk85 schrieb:
(17.07.2026, 17:56)CoachnEngineer schrieb:
(17.07.2026, 17:55)lianau schrieb: Wäre es nicht am Einfachsten gewesen  wenn die alle zusammen zum Flughafen gefahren wären und Ansah auf der Fahrt einfach eine Flasche Wasser getrunken hätte . Manchmal ist das alles so lebensfremd.

Das hat ja der Kontrolleur offenbar abgelehnt.  Undecided
Wenn das nachweisbar ist, könnte es ihm ggf. auch argumentativ helfen, da er grundsätzliche Bereitschaft gezeigt hat.

Ist halt die frage ob das in die Beamtenmentalität von so nem Kontrolleur passt.

Die Regeln sollten vorab wasserdicht sein und keine Eigenmacht des Kontrolleurs beinhalten. Für Ansah wäre es sicherer gewesen, auf das Meeting zu verzichten, weil er eine solche Gelegenheit noch bekommen hätte und er schon Inhaber des Deutschen Rekordes war. Hinterher ist man allerdings immer schlauer. In der Hektik trifft man auch Fehlentscheidungen.

Wie verhält man sich bei Verletzungen im Trainingslager, wenn man unmittelbar zu seinem Favoritenarzt nach Deutschland zur Behandlung fliegen will und der Kontrolleur bereits auf dem Weg zum Athleten ist. Wie sieht da überhaupt das Zeitfenster für Änderungen des Zeitplans aus?

Gertrud

Ich bin ein absoluter Verfechter von ambitionierten Anti-Doping-Massnahmen, weil mich jeglicher Betrug im Sport sehr verletzt. Sobald z.B. verdächtige Indizien vorliegen bin ich da auch eher auf der Linie "Null-Toleranz". 
Aber die momentane Handhabung hinsichtlich Testpflicht außerhalb des definierten Zeitfensters, so wie ich sie jetzt verstanden habe, hilft mE überhaupt nicht, Doping-Betrug einzugrenzen, führt aber vielmehr unverdächtige/unschuldige SuS in Bedrängnis unter bestimmten Situationen formale Fehler mit fatalen Folgen zu machen. Wer betrügen will, tut alles dafür in der Zeit außerhalb des Zeitfensters nicht auffindbar zu sein, wer aber wo auch immer außerhalb des Testfensters angetroffen wird, kann selbst in zeitlich schwierigen Situationen die Probenabgabe praktisch nicht verweigern. Wo ist da die Grenze? Nich wenige Sportler im Testpool sind noch Berufstätig. Man stelle sich vor, ein Arzt muss eine Notfall-OP verschieben, weil er im KH angetroffen wurde und erst noch die Probe abgegen muss Huh  Man kann zwar offenbar in ADAMS diese Zeiten der Berufstätigkeit auch angeben. Danach richten MUSS sich der Kontrolleur aber, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht. 
Und da liegt eben die Eigenmacht der Kontrolleure. Theoretisch können sie (aus welcher Motivation auch immer) Situationen provozieren, die Sportler in die Enge treiben. 
Früher war, wenn ich mich recht erinnere, das Zeitfenster größer, dafür war die übrige Zeit mehr geschützt. Da die Sportler doch in der Regel 3-6h proTag an bekannten, in ADAMS hinterlegten Trainingsorten antreffbar sind, wären das doch sicher die Zeitfenster, die am praktikabelsten zur verpflichtenden Erreichbarkeit umsetzbar sind. Wenn man das konsequent macht, wäre doch auch mE genug Abschreckung realisiert. So wie es jetzt gehandhabt wird, finde ich es auf jeden Fall nicht gut. Ansah kann jetzt vermutlich nur ein auf diesem Gebiet versierter Anwalt helfen, aber ich befürchte Schlimmes.


RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - Reichtathletik - 18.07.2026

Also ohne in die Details gehen zu wollen/können: Die aktuellen Regel insbesondere in Verbindung der Tatsache dass man drei missed Tests erzeugen kann und durch gewisse Faktoren problemlos nicht erreichbar ist (gerade lange Flüge), ist sehr anfällig für Betrug. Und komischerweise gibt es ja immer einen Grund für ein Fehlen, einen Verweigerung oder sogar einen positiven Test. Und dann springen sofort alle den Sportlern bei und beklagen Hexenjagd.
So wie es hier dargestellt ist, kann ich mir einen Fehler (nicht ein Fehlverhalten) des Kontrolleurs vorstellen und dann wird das auch entsprechend so ausgehen. Ist ja nur eine Ermittlung bisher. Das ist doch genau dafür da.
Dass es aber überhaupt Zeitfenster geben soll an denen Sportler nicht für Dopingproben erreichbar sein müssen, ist eine absurde Vorstellung. Hier mit fiktiven Notarzt-Einsätzen oder so zu argumentieren. Da gibt es ganz andere Baustellen an denen Berufstätige Leistungssportler Probleme haben als die Nada.


RE: Doping- und Anti-Doping News - Oliver - 18.07.2026

Wenn die bisher geschilderten Abläufe zutreffen, wirkt es zumindest irritierend, dass der Prüfer dem Athleten noch „viel Glück für den Wettkampf“ wünscht, obwohl er bereits wusste, dass gegen den Athleten voraussichtlich bald ein Verfahren eingeleitet wird.

Ich hoffe für Ansah, dass ein Verfahrensfehler festgestellt wird und die beiden hoffentlich negativen Dopingtests dazu führen, dass der Vorfall zu seinen Gunsten entschieden wird.

Danke, Atanvarno, für das Heraussuchen des Paragraphen 5.4. Es wäre wünschenswert, wenn sich zum Zeitpunkt der verweigerten Dopingkontrolle noch eine dritte Person in der Wohnung aufgehalten hätte. Dann hätte Owen Ansah einen Zeugen.


RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - CoachnEngineer - 18.07.2026

(18.07.2026, 08:22)Reichtathletik schrieb: Also ohne in die Details gehen zu wollen/können: Die aktuellen Regel insbesondere in Verbindung der Tatsache dass man drei missed Tests erzeugen kann und durch gewisse Faktoren problemlos nicht erreichbar ist (gerade lange Flüge), ist sehr anfällig für Betrug. Und komischerweise gibt es ja immer einen Grund für ein Fehlen, einen Verweigerung oder sogar einen positiven Test. Und dann springen sofort alle den Sportlern bei und beklagen Hexenjagd.
So wie es hier dargestellt ist, kann ich mir einen Fehler (nicht ein Fehlverhalten) des Kontrolleurs vorstellen und dann wird das auch entsprechend so ausgehen. Ist ja nur eine Ermittlung bisher. Das ist doch genau dafür da.
Dass es aber überhaupt Zeitfenster geben soll an denen Sportler nicht für Dopingproben erreichbar sein müssen, ist eine absurde Vorstellung. Hier mit fiktiven Notarzt-Einsätzen oder so zu argumentieren. Da gibt es ganz andere Baustellen an denen Berufstätige Leistungssportler Probleme haben als die Nada.

Das Problem ist aber doch, dass das "nicht bereit sein" für eine Probe außerhalb des Zeitfensters eben offenbar nicht unter die 3 Missed-tests-Regel fällt. D.h. ein einziges Mal in eine prekäre Situation zu kommen kann uU das Karriereende bedeuten.


RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - max387 - 18.07.2026

Sofern ich das ganze Statement richtig interpretiere, hat Ansah ja zum Glück nichts unterschrieben - im Gegensatz zur Tennisspielerin Vondrousova. Wenn das wirklich so war und der Kontrolleur ihm tatsächlich keine Konsequenzen aufgezeigt hat, dann dürften die Erfolgschancen für Ansah in meinen Augen sehr hoch sein. 
Was allerdings keine Rolle spielen wird, sind die negativen Tests in den Tagen danach. Erstens können Mittel bis dahin mindestens verschleiert werden und zweitens wird sowas nicht als strafmildernd ausgelegt, hat man auch im Fall Vondrousova gesehen. Sie hatte sich nämlich danach auch freiwillig testen lassen. Hoffen wir mal das beste für Ansah...


RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - Besiger - 18.07.2026

Ich habe erfahren, dass die Kontrolleure mit einer Body-Cam + Mikro ausgestattet sind, von daher müsste der Gesprächsverlauf dokumentiert sein. 
Zudem habe ich bezüglich Paragraph 5.4.3. mal die KI befragt ->

Der entscheidende Satz lautet:
Zitat:"If the Athlete refuses to sign ... or evades the notification, the DCO/Chaperone shall, if possible, inform the Athlete of the Consequences of a Failure to Comply..."
Übersetzt:
Zitat:Verweigert der Athlet die Bestätigung der Benachrichtigung oder entzieht er sich der Benachrichtigung, soll der Dopingkontrolleur den Athleten – soweit möglich – über die Folgen eines Nichtbefolgens informieren.
Warum das interessant ist
Ansah sagt öffentlich:
Zitat:„Zudem wurden keinerlei Konsequenzen aufgezeigt.“
Wenn das zutrifft, stellt sich die Frage:
War der DCO nach dem Standard verpflichtet, ihn über die möglichen Konsequenzen zu informieren?
Der Wortlaut sagt: „shall, if possible“.
Das bedeutet juristisch:
  • "shall" = grundsätzlich verpflichtend,
  • "if possible" = soweit dies möglich war.
War also genügend Zeit für eine Belehrung und hat sie trotzdem nicht stattgefunden, könnte das ein Punkt sein, den Ansahs Verteidigung aufgreift.
Aber Vorsicht
Der Absatz greift nicht in jedem Fall.
Er bezieht sich ausdrücklich auf Situationen, in denen der Athlet
  • die Benachrichtigung nicht unterschreibt oder
  • sich der Benachrichtigung entzieht.
Die eigentliche Frage lautet also:
War Ansah überhaupt schon offiziell benachrichtigt?
Oder anders:
  • Hat der Kontrolleur ihn bereits formell in die Kontrolle genommen?
  • Oder befand man sich noch im Stadium davor?
Davon kann abhängen, ob 5.4.3 überhaupt einschlägig ist.
Noch interessanter ist der nächste Satz
Zitat:"When possible, the DCO shall continue to collect a Sample."
Also:
Zitat:Wenn möglich, soll der Kontrolleur die Probenahme fortsetzen.
Das passt auffällig zu Ansahs Darstellung.
Er behauptet ja:
Zitat:Es wurde nicht angeboten, dass der Kontrolleur mit zum Flughafen fährt.
Der Standard verlangt zwar nicht, dass ein DCO jeden Flughafenbesuch mitmacht.
Aber er sagt ausdrücklich:
Zitat:Wenn möglich, soll die Probenahme fortgesetzt werden.
Die spannende Frage wäre also:
  • Wäre das hier praktisch möglich gewesen?
  • Oder war das objektiv ausgeschlossen?
Bedeutet das automatisch einen Freispruch?
Nein.
Selbst wenn der Kontrolleur gegen einen Verfahrensstandard verstoßen hätte, heißt das nicht automatisch, dass kein Anti-Doping-Verstoß vorliegt.
Aber:
Verfahrensfehler können bei der Bewertung des Falls erheblich sein.
Gerade weil Ansah sagt,
  • er habe nicht fliehen wollen,
  • er habe mit dem Kontrolleur gesprochen,
  • der Kontrolleur habe ihm sogar noch Glück gewünscht,
könnte die Dokumentation des DCO entscheidend werden.


RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - Besiger - 18.07.2026

(18.07.2026, 11:26)Besiger schrieb: Ich habe erfahren, dass die Kontrolleure mit einer Body-Cam + Mikro ausgestattet sind, von daher müsste der Gesprächsverlauf dokumentiert sein. 
dend werden.

Sorry, das mit der Body-Cam war Fake-News


RE: Doping- und Anti-Doping News (Aktuell: Owen Ansah) - Atanvarno - 18.07.2026

(18.07.2026, 12:09)Besiger schrieb: Sorry, das mit der Body-Cam war Fake-News

Wäre aber für solche Situationen durchaus sinnvoll, denn in einem Verfahren steht jetzt Aussage gegen Aussage