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"NADA gibt bekannt: Benedikt K. für vier Jahre gesperrtAuf der Web-Seite der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) wurde jetzt der Schiedsspruch zum Fall des Leichtathleten Benedikt K. veröffentlicht, der nach einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen ab dem 17.3.2015 für vier Jahre gesperrt wurde. Nachgewiesen wurde laut NADA die Substanz Darbepoetin, die gemäß der Verbotsliste der Welt Anti Doping Agentur (WADA) S 2 – Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika verboten ist. Das Urteil hatte das Deutsche Sport-Schiedsgericht (DIS) am 22. August 2016 festgelegt. Nach Ablauf der Rechtsmittel-Frist wurde das Urteil jetzt durch die NADA veröffentlicht. Den Schiedsspruch finden Sie in der =list&tx_nadadbviolation_nadaviolation[controller]=Violations&cHash=9fe7115b0db7a45113f32a2948fc95dc#.V-vPmjH3QsQ][font]Datenbank NADAjus[/font] unter dem Monat des Verstoßes – Februar 2015. ps"
"NADA gibt bekannt: Benedikt K. für vier Jahre gesperrtAuf der Web-Seite der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) wurde jetzt der Schiedsspruch zum Fall des Leichtathleten Benedikt K. veröffentlicht, der nach einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen ab dem 17.3.2015 für vier Jahre gesperrt wurde. Nachgewiesen wurde laut NADA die Substanz Darbepoetin, die gemäß der Verbotsliste der Welt Anti Doping Agentur (WADA) S 2 – Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika verboten ist. Das Urteil hatte das Deutsche Sport-Schiedsgericht (DIS) am 22. August 2016 festgelegt. Nach Ablauf der Rechtsmittel-Frist wurde das Urteil jetzt durch die NADA veröffentlicht. Den Schiedsspruch finden Sie in der =list&tx_nadadbviolation_nadaviolation[controller]=Violations&cHash=9fe7115b0db7a45113f32a2948fc95dc#.V-vPmjH3QsQ][font]Datenbank NADAjus[/font] unter dem Monat des Verstoßes – Februar 2015. ps"