04.03.2015, 23:31
(04.03.2015, 22:49)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Ich halte eine solche Reglung - auch wenn sie vorher in der Ausschreibung nicht angegeben war - für legitim.
Sehe ich auch so, wenn es die Umstände erfordern.
Beispiel: Winterwurf im Dezember, schon Zeitverzug und Diskuswerfen kurz vor Sonnenuntergang und kein Flutlicht verfügbar (weil das benachbarte Fussballstadion den ganzen Strom "verbrauchte" ). Vier Versuche für alle bekommt man vielleicht noch unter Beachtung der Sicherheit aller durch, sechs für die besten acht mit Sicherheit nicht mehr.
PS: Wir haben das Licht doch noch anbekommen und es konnte wie ausgeschrieben stattfinden. Aber die Ankündigung für die vier Versuche war schon raus. Die "Proteste" kamen übrigens ausschließlich von Ü35-Athleten. Alle anderen hatten damit kein Problem...