Ich würde die Ausschreibungsbestimmungen so lesen, dass alle Athleten in der Meldung genannt werden müssen - jedoch nicht zwingend als Staffelläufer. Das würde der bekannten Regelung entsprechen, dass jeder für die Veranstaltung gemeldete Athlet auch an der Staffel teilnehmen darf.
Die maßgebliche Regel, welche dieses Verfahren bestätigt, dürfte die 170.10 sein.
Die maßgebliche Regel, welche dieses Verfahren bestätigt, dürfte die 170.10 sein.